Daten für Technikerarbeit

Zur Zeit schreibe ich meine Abschlussarbeit für meine Technikerarbeit. Meine Firma stellt mir viele Daten und Fotokopien usw zur Verfügung die ich benutzen darf. Ein Freund von mir meinte, hol dir die Erlaubnis deiner Firma damit diese dir nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht und du noch Probleme bekommst. Also fragte ich meinen Chef und der meinte, kein Problem, schreib was nieder und ich unterschreib es. Nun zu meiner Frage, wie muss ich das Datenschutz mäßig niederschreiben, dass ich alles beutzen darf und keine Probleme bekommen kann ??

danke für eure Hilfe !!!

Hi, wenn dein Chef dir eine Genehmigung zur Veröffentlichung der firmeninternen Daten erteilt, bist du auf der sicheren Seite.
Lass dir dies schriftlich bestätigen.
Dies kann formlos geschehen. Beispielweise folgendermaßen:
Die verwendeten firmeninternen Informationen sind durch die Geschäftsleitung autorisiert und zur Veröffentlichung freigegeben.

Ort, Datum und Unterschrift der Firmenleitung

Dieses formlose Schreiben ist der Technikerarbeit beizulegen.

Gruß
Stephan

Guten Morgen,
sofern Sie keine personenbezogenen Daten (Namen, Adressen usw.) verarbeiten, ist die Nutzung der überlassenen Daten problemlos. Wenn ja, müssen Sie von den Dateneigentümern, den Betroffenen, eine förmliche Einwilligung haben.

Um sich hinsichtlich der anderen Daten abzusichern, können Sie eine Formulierung wie "Firma xy ist mit der Verwendung der Daten >hier folgt eine Aufzählung[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

da in der Technikerarbeit sicherlich keine personenbezogenen Daten von Mitarbeiter/inne/n, Liferant/inn/en und/oder Kund/inn/en veröffentlicht werden, ist es keine Frage des Datenschutzes, sondern vielmehr eine Frage, ob die Unterlagen Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Von daher würde aus meiner Sicht eine Formulierung reichen, die sinngemäß aussagt, dass die Firma mit der Nutzung der in den übergebenen Unterlagen enthaltenen Angaben für die Erstellung der Technikerarbeit einverstannden ist.

Viele Grüße,

Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ok vielen vielen dank für tips,

werd ich machen

dankeschööön

dankeschöööönnnn für den tip

Grüß Gott.
„Datenschutz“ im Sinne der Datenschutzgesetze umfasst „nur“ den Schutz sog. personenbezogener Daten, das sind Daten von natürlichen Personen (Menschen, nicht Firmen).
Ichg nehme an, dass es bei deiner Arbeit um Firmendaten (technische einzelheiten, Prozessdaten usw) usw. geht, also eher nicht um personenbezogene Daten.

Wenn das der Fall ist, greift Datenschutz nicht.

Vielleicht hilft Dir aber einer der folgenden Links weiter (wenn auch aus dem Uni-Bereich), in der Du Passagen findest, die Du verwenden kannst.

http://www.transfer.uni-bielefeld.de/download/diplve…

http://www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/studier…

Ggf melde Dich nochmal.
Otto

vielen dank für deine antwort

vielen dank für deine antwort.

Hallo Cruise,

meine Datenschutzkenntnisse beziehen sich auf den Schutz personenbezogener Daten.
In Deinem Fall geht es ja eher um Firmenmaterial. Hier könnten urheberrechtliche Vorschriften greifen?!
Ich denke aber für Deinen Fall solltest Du einen Sperrvermerk in Erwägung ziehen, wenn es sich bei dem Firmenmaterial um sensible Sachen handelt (Konstruktionszeichnungen etc. die nicht an die Konkurrenz geraten sollen), der eine Veröffentlichung der Arbeit außerhalb deiner Schule/Uni und Deinem Unternehmen untersagt. Für das Einverständnis Deines Chefs reicht meiner Meinung nach ein Schrieb à la: „Hiermit erteilen wir Herrn X die Erlaubnis zur Verwendung von Firmenmaterial (z.B. A, B, C) in seiner Arbeit“ Wenn dann der Geschäftsführer unterschreibt, solltest Du auf der sicheren Seite sein. Evtl. können Einschränkungen hinzugefügt werden:
„mit Ausnahme von als vertraulich eingestuftem Material“
oder
„wenn die Arbeit einem Sperrvermerk unterlegt wird“
etc.

Gruß
Jan

Um das wasserdicht formuliert zu bekommen braucht es wahrscheinlich einen
Juristen. Meine Erfahrung ist aber, dass man auf jeden Fall eine schriftliche
Vereinbarung aufsetzen sollte und diese immer so formulieren muss, dass es klar
wird, was genau Gegenstand der Vereinbarung ist, wer genau welche Rechte und
welche Pflichten durch die Vereinbarung erhält und welche Gültigkeitsdauer das
Dokument hat.
Wenn man das mit klaren Sätzen formuliert, dann braucht es schon eine
gerichtliche Auseinandersetzung und schlaue Rechtsverdreher um da Zweifel und
Lücken zu verorten.

Viel Glück,
Jochen

Zur Zeit schreibe ich meine Abschlussarbeit für meine
Technikerarbeit. Meine Firma stellt mir viele Daten und
Fotokopien usw zur Verfügung die ich benutzen darf. Ein Freund
von mir meinte, hol dir die Erlaubnis deiner Firma damit diese
dir nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht

Hallo,

zwei Dinge:
Sind auf den Abbildungen Personen (erkennbar - das ist zwar keine zwingende Voraussetzung aber de facto eine sinnvolle Einschränkung) abgebildet, so greift das Gesetz zum Schutz der Persönlichkeit. Da musst du dir eigentlich von jedem einzelnen die Genehmigung holen, dass du sein Bild nutzen darfst. Es ist immer die Frage, wer nachher klagt…

Geht es um Fotos von Produkten/Logos etc. dann hat das nichts mit Datenschutz zu tun, sondern es greift das Urheberrecht. Hier würde ich etwas der Art schreiben: „Erlaubnis zur Nutzung und Veröffentlichung der vom Unternehmen bereitgestellten Fotos, Abbildungen etc. im Rahmen der Technikerarbeit“ Ist wahrscheinlich juristisch nicht Wasserdicht, aber etwas schriftliches falls der Chef wechselt und der neue von nichts etwas weiß. Der jetzige Chef wird dich nach der Erlaubnis schon nicht verklagen…

Viele Grüße

Ben

P.S. Übrigens ist es üblich, Anfragen zumindest mit seinem Vornamen zu unterschreiben…