hallo zusammen…
ich habe ein anliegen bezüglich der daten bei der musterung.
ich habe im internet gelesen das die daten von der ärztlichen untersuchung aufbewahrt werden und das diese für diverse personen/institutionen auch einsehbar sind.
parallel dazu habe ich diesen gesetzestext gefunden: http://www.buzer.de/gesetz/5521/a75736.htm
ich zittiere daraus: „Stellt sich bei der ärztlichen Untersuchung die Wehrdienstunfähigkeit des Wehrpflichtigen heraus, sind die über ihn bei der Eignungsuntersuchung erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.“
was ist nun richtig? werden die daten aufbewahrt? oder steht dort nur „ausgemustert“ bzw. „tauglichkeitsgrad (x)“? oder werden meine daten komplett gelöscht?
für hilfreiche antworten danke ich im vorraus!
mfg
rene