auch wenn, wie Christian an seinem Posting vom 21. September schreibt, ein Scheitern von Basel II denkbar wäre, wird die durch Basel II verstärkte Datensammelwut von Banken (aber nicht nur von denen) wahrscheinlich nicht nachlassen.
Mich würde interessieren, was die Banken machen könnten, wenn einem Kunden diese Sammelwut zuviel wird und er sich dieser verweigert?
Bei Guthaben und Wertpapierdepot ist mir das klar:
Bei der Geldwäscheklausel gibt’s keinen Spielraum: Ja ankreuzen oder gehen.
Bei den Angaben , die nach § 31 Abs. 2 WpHG erhoben werden, kann der Kunde die Angaben verweigern, die Bank nimmt ihn aber trotzdem und ist dafür aus der Haftung draussen, wenn der Kunde Geschäfte macht, die nicht seinem Kenntnis- und Vermögensstand entsprechen und die schiefgehen.
Unklar ist mir dagegen die (mögliche oder zwangsweise) Reaktion der Banken bei (Immobilien)darlehen, bei denen ja regelmäßig Unterlagen angefordert werden:
Was würde passieren, wenn ein Kunde irgendwann einmal beschliesst, dass ihm (z. B. in einer laufenden Immobilienfinanzierung) die angeforderten Daten zu weit gehen und er nur noch einen Teil der angeforderten Daten (bzw. gar keine mehr) einreicht? Vorausgesetzt, er entrichtet ohne Beanstandungen die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen.
Die Bank einfach wechseln geht (zumindest während der Zinsfestschreibung) nicht. Welche Auswirkungen hätte sein Verhalten auf:
Das laufende Kreditverhältnis?
Eine mögliche Kreditverlängerung?
Auf Kreditanträge, die bei anderen Banken gestellt werden, zum Beispiel nach Auslaufen der Zinsfestschreibung?
usw.
Und: Wo gibt es eine Grenze, was und wieviel an Informationen angefordert werden darf, ohne den Kunden unzumutbar zu belasten? Gibt es einheitliche (oder nur bankinterne) Vorschriften?
Bei Guthaben und Wertpapierdepot ist mir das klar:
Bei der Geldwäscheklausel gibt’s keinen Spielraum: Ja
ankreuzen oder gehen.
hat mit Basel II nichts zu tun.
Bei den Angaben , die nach § 31 Abs. 2 WpHG erhoben werden,
Hat mit Basel II nichts zu tun.
Unklar ist mir dagegen die (mögliche oder zwangsweise)
Reaktion der Banken bei (Immobilien)darlehen, bei denen ja
regelmäßig Unterlagen angefordert werden:
Was würde passieren, wenn ein Kunde irgendwann einmal
beschliesst, dass ihm (z. B. in einer laufenden
Immobilienfinanzierung) die angeforderten Daten zu weit gehen
und er nur noch einen Teil der angeforderten Daten (bzw. gar
keine mehr) einreicht?
Hat mit Basel II nichts zu tun.
All das, was Du schilderst, hat der Gesetzgeber den Kreditinstituten aufgenötigt. Die Vorschriften finden sich im KWG, im WpHG, in der AO und im GWG.
Glaubst Du im Ernst, Kreditinistitute stricken freiwillig alle paar Jahre neue Softwarelösungen, Schnittstellen und Abfragesysteme, veranstalten für jeden Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen Schulungen und zahlen für Lagerraum viel Geld?
Unklar ist mir dagegen die (mögliche oder zwangsweise)
Reaktion der Banken bei (Immobilien)darlehen, bei denen ja
regelmäßig Unterlagen angefordert werden:
Was würde passieren, wenn ein Kunde irgendwann einmal
beschliesst, dass ihm (z. B. in einer laufenden
Immobilienfinanzierung) die angeforderten Daten zu weit gehen
und er nur noch einen Teil der angeforderten Daten (bzw. gar
keine mehr) einreicht?
Hat mit Basel II nichts zu tun.
All das, was Du schilderst, hat der Gesetzgeber den
Kreditinstituten aufgenötigt. Die Vorschriften finden sich im
KWG, im WpHG, in der AO und im GWG.
Gesetzt den Fall, dass Basel II wirklich nichts damit zu tun hätte (da habe ich allerdings von einem Banker schon etwas anderes gehört, aber er war vielleicht nicht richtig informiert), dann betrachte bitte mal die Fragestellung ohne Blickwinkel „Basel II“. An der Fragestellung ändert sich nämlich nichts.
Glaubst Du im Ernst, Kreditinistitute stricken freiwillig alle
paar Jahre neue Softwarelösungen, Schnittstellen und
Abfragesysteme, veranstalten für jeden Mitarbeiter in
regelmäßigen Abständen Schulungen und zahlen für Lagerraum
viel Geld?
???
Selbst wenn sie es nicht „freiwillig“ machen (wobei auch Mitarbeiter in internen Abteilungen auf solche Ideen kommen, alleine schon, um ihre Daseinsberechtigung zu beweisen), was könnte dem Kunden dann passieren?
wenn er die Dokumentationspflichten nicht einhält, kann der Kredit gekündigt werden. Steht im übrigen alles im Kreditvertrag bzw. - teilweise - in den AGB.
Daten sammeln kann man immer. Die Frage ist nur ob sie
richtig sind, und man das Datensammeln so gestalten kann,
das es automatisch auffällt, wenn die Daten falsch sind.
Richtig oder falsch kann man in dem Zusammehang gar nicht
sagen, man kann höchstens sagen, dass die Daten zu hinreichend
vorsichtigen Entscheidungen führen.
Selbst dann, wenn das der Fall ist,
muss auch dieses Prüfsystem einer Prüfung unterzogen werden.
Damit das Prüfsystem als aussagekräftig angesehen werden kann,
muss es selbst geprüft werden. Die Prüfer des Prüfsystems selbst müssen dann natürlich auch systematisch geprüft werden, usw usw.
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