Guten Abend,
man nehme an, jemand hat das Interesse, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Bei einem möglichen Beratungsgespräch bei einem lokalen Vertreter kommt es zu einem Vertragsabschluss, der dann aber von der Zentralstelle der Versicherung nicht bestätigt wird - „dem Antrag kann aufgrund der Gesundheitsverhältnisse nicht entsprochen werden“ … - Der Antragsteller wendet sich daraufhin an den entsprechenden Ansprechpartner und fordert, dass alle mit der Antragstellung erhobenen und in Zusammenhang stehenden Daten (einschließlich Gesundheitsfragen) gelöscht werden: Kein Vertrag also auch keine Relevanz dieser Daten. Die Versicherung verweigert dies und bezieht sich - ohne weitere Begründung - auf eine staatlich vorgeschriebene Verpflichtung, dass derartige Daten einen gewissen Zeitraum (5Jahre?!) gespeichert bleiben müssen.
Den Antragsteller stört, dass jetzt jeder Mitarbeiter der entsprechenden Versicherung theoretisch Einsicht in teils sensible Daten haben kann (auch wenn es um die Bearbeitung einer anderen abgeschlossenen Versicherung geht), ohne, dass diesen Daten ein Versicherungsabschluss zu Grunde liegt.
Hat der Antragsteller wirklich nicht das Recht, aus persönlichen Datenschutzgründen, dass diese Daten gelöscht werden?!
Kennt sich da jemand aus?
Thx.