Daten und Datenschutz bei Versicherung (allg. PKV)

Guten Abend,

man nehme an, jemand hat das Interesse, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Bei einem möglichen Beratungsgespräch bei einem lokalen Vertreter kommt es zu einem Vertragsabschluss, der dann aber von der Zentralstelle der Versicherung nicht bestätigt wird - „dem Antrag kann aufgrund der Gesundheitsverhältnisse nicht entsprochen werden“ … - Der Antragsteller wendet sich daraufhin an den entsprechenden Ansprechpartner und fordert, dass alle mit der Antragstellung erhobenen und in Zusammenhang stehenden Daten (einschließlich Gesundheitsfragen) gelöscht werden: Kein Vertrag also auch keine Relevanz dieser Daten. Die Versicherung verweigert dies und bezieht sich - ohne weitere Begründung - auf eine staatlich vorgeschriebene Verpflichtung, dass derartige Daten einen gewissen Zeitraum (5Jahre?!) gespeichert bleiben müssen.

Den Antragsteller stört, dass jetzt jeder Mitarbeiter der entsprechenden Versicherung theoretisch Einsicht in teils sensible Daten haben kann (auch wenn es um die Bearbeitung einer anderen abgeschlossenen Versicherung geht), ohne, dass diesen Daten ein Versicherungsabschluss zu Grunde liegt.

Hat der Antragsteller wirklich nicht das Recht, aus persönlichen Datenschutzgründen, dass diese Daten gelöscht werden?!

Kennt sich da jemand aus?

Thx.

Hallo.

Guten Abend,
man nehme an, …
(5Jahre?!) gespeichert bleiben müssen.

Den Antragsteller stört, dass jetzt jeder Mitarbeiter der
entsprechenden Versicherung theoretisch Einsicht in teils
sensible Daten haben kann (auch wenn es um die Bearbeitung
einer anderen abgeschlossenen Versicherung geht), ohne, dass
diesen Daten ein Versicherungsabschluss zu Grunde liegt.

Also jeder hat da nicht Zugriff drauf. Da kein Vertragsverhältnis zustande kam, wahrscheinlich noch nicht mal auf die Stammdaten, wie Name, Anschrift usw. In der Datenschutzerklärung zum Vers.antrag müsste da was stehen.

Hat der Antragsteller wirklich nicht das Recht, aus
persönlichen Datenschutzgründen, dass diese Daten gelöscht
werden?!

Ich glaube nicht. Ich kenne es aus einem anderen Fall eines zurückliegenden Vertragsverhältnisses, wo der ehem. Kunde damit auch nicht durchgekommen ist. Offensichtlich ist es rechtens, solange die Vers.gesellschaft sich an das BDSG hält. Und dieses erlaubt die Erhebung und Verarbeitung.

Im vorliegenden theoretischen Fall, hat der KV-Interessent den Fehler gemacht einen verbindlichen Antrag zu stellen. Vielelicht hat da der Vermittler auch geschlafen. Denn es empfiehlt sich, insbesondere wenn Vorerkrankungen da sind, nur einen sog. Probeantrag zu stellen. Dieser stellt keinen verbindlichen Antragswunsch des Antragstellers dar. Geschäfte kommen ja durch Antrag und Annahme zustande. Dadurch bewertet die Vers.gesellsch. das Risiko und gibt ihrerseits ein Angebot zur Eingehung eines Vertrages ab, wass sich dann der Kunde überlegen kann an- oder abzulehnen.
Gerade bei Voll-KV’s sollte das gemacht werden.
Denn der Kunde ist jetzt angeschmiert, da er beim nächsten Antrag bei einer anderen Vers.ges. jetzt ankreuzen muss, dass ein diesbezüglicher Antrag schon einmal durch einen Versicherer abgelehnt wurde! Dies hätte er sich durch den Probeantrag ersparen können. Bekommt er jetzt nur erschwert den Vollschutz, könnte ihm ein Schaden entstanden sein, welchen der Vermittler, soweit er Handelsvertreter dieser Vers.ges. war, nicht ersetzen müssen wird, aber wäre der freier Vermittler, bestenfalls sogar ein Vers.makler, sähe das schon ganz anders aus.

Kennt sich da jemand aus?

Ich hoffe da meldet sich noch jemand, der uns einmal die 5-Jahres-Regel bei der Vers.ges. erklären kann.

Thx.

MfG