Daten verschludert

Hallo :smiley:

Hier mal eine hypothetische Frage:

Stellt euch zum Beispiel sagen wir eine Frau vor und nennen wir Sie mal Kelly Bundy… ehm nein eher Lois Griffin… oder besser noch Lisa Simpson. Lisa Simpson wohnt am Ende der Zivilisation ist ALG II Empfängerin und bekommt dort einfach keine Stelle. Deshalb bewirbt sich Lisa Simpson regelmässig in umliegenden Städten, weil es dort bessere Aussichten für Sie gibt.

Nun stellt euch vor dass Sie ein Bewerbungstermin hatte, dort auch vorstellig war. mit Erlaubnis des Amtes natürlich, und dies auch direkt nachgewiesen hatte. Dann jedoch beantragt Lisa Simpson eine Verlängerung Ihres Aufenthalts in der Stadt um dort besser und direkt nach Stellen ausschau halten zu können, bekommt dies auch bewillgt.

Dann stellt euch vor, Ihr geht es nicht so gut und Ihr Blutdruck und Kreislauf lassen Sie etwas mischugge werden und Sie macht den Fehler und verschludert Ihre Liste wo Sie sich noch überall beworben hatte vorort… und weiss einfach nicht mehr wo Sie sich beworben hat, kann nur vielleicht eine Handvoll an Bewerbungen und Anfragen angeben. Natürlich hat Sie sich nach Ihrer Rückkehr eiter normal beworben.

Stellt euch vor, Lisa Simpson war sonst immer sehr zuverlässig und äusserst bemüht eine Stelle zu finden und gab niemals zuvor einen Grund Ihr eine Rüge oder Strafe zu erteilen. Sie hatte sich entschuldigt für den unverschuldeten Fehler welcher nur wegen dem Kreislauf passiert war.

Das Amt will Sie nun unbedingt sehen und nicht via Telefon, wie sonst auch immer, alles besprechen… dies findet Lisa Simpson merkwürdig.

Die Frage zu diesem hypothetischen Fall:
Könnte die Arge, oder das Job Center Lisa Simpson nun eine Sanktion /Geldkürzung erteilen?

Bin mal gespannt auf eure Antworten :smiley:

Scönen Abend euch allen ncoh und danke im Voraus!

Gruss

Hallo,

irgendwie ist das für mich eine Geschichte, die für Leute ist, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen. Eine anständige Bewerbung braucht doch Vorbereitung, wird heutzutage normalerweise auf dem Computer geschrieben, und da auch gespeichert, und ist daher - Liste hin oder Kreislauf her - doch erinnerlich/in gespeicherter Kopie vorhanden.

Die Sache mit der Liste klingt ja so, als sei da jemand einfach von Tür zu Tür gerannt, was jetzt mE keine wirklich ernsthaften Bewerbungsbemühungen wären.

Insoweit kann ich schon verstehen, dass da jetzt in der Agentur jemand annimmt, dass in der Zeit in der anderen Stadt keine ausreichenden Bemühungen unternommen wurden, und es jetzt eine Ansage gibt.

Gruß vom Wiz

Hallo

Art und Umfang der Eigenbemühungen und die entsprechenden Nachweispflichten sollten normalerweise in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten worden sein. Wenn sie ihren vereinbarten Pflichten ohne nachgewiesenen guten Grund nicht nachgekommen ist, ist sie grundsätzlich sanktionierbar. Es wird im Ermessen des Vermittlers liegen, ob er/sie der Dame einen "kreislauf"bedingten Verlust von Bewerbungsnachweisen abkauft und als ausreichend guten Grund durchwinkt.

Das Amt will Sie nun unbedingt sehen und nicht via Telefon, wie sonst auch immer, alles besprechen… dies findet Lisa Simpson merkwürdig

An Meldeterminen und Einladungen zu einem Gespräch ist nichts Merkwürdiges, und man hat dort zu erscheinen, sofern kein nachgewiesener wichtiger Grund für Nichterscheinen vorliegt. Zumindest bei einem grundsätzlich vermittelbaren Leistungsbezieher sollte man davon ausgehen (dürfen), dass regelmäßig solche Termine stattfinden. Wenn das Jobcenter manche Angelegenheiten telefonisch geregelt hat, dann war das halt eine situationsabhängige Ermessensentscheidung des zuständigen Fallmanagers/ Vermittlers. Möglicherweise bestand in der letzten Zeit einfach keine „aktuelle“ Veranlassung, die Betroffene persönlich antanzen zu lassen (wofür dann auch jeweils die Fahrtkosten „vom Ende der Zivilisation“ zu übernehmen gewesen wären). Es kann alle möglichen Gründe geben, für die man ein persönliches Gespräch vereinbart.
LG

Wenn man andauernd Bewerbungen auf einem PC speochern würde, würde die Festplatte irgendwann einmal voll sien. Deswegen ist regelmässiges löschen eine gute Idee und trägt zudem auch zur Sicherheit bei.

Ausserdem, bevor man den Mund zu voll nimmt, sollte man besser lesen :smile:

Wenn Lisa für ein paar Tage in eine Fremde Stadt geht un dort länger bleibt um sich zu bewerben, wie soll Sie dann bitteschön Ihren PC mitnehmen?

Eine Liste ist so oder so immer erforderlich und hört sichnicht wirklich so an als obb man von Tür zu Tür zeiht.

Hallo,

mir kommen die Tränen! Noch nie was von Notebooks gehört? Und die aktuelle Größe von Festplatten, sollte für weit mehr als ein Menschenleben voller Bewerbungen ausreichen. Also bei mir findet sich heute noch sämtlicher Schriftverkehr, den ich irgendwann mal in den letzten 30 Jahren am Computer verfasst habe, ebenso alles an Mails was nicht gerade pure Werbung ist. Daneben noch der gesamte Anrufbeantworterinhalt und Faxempfang. Und nein, dafür steht hier kein eigenes RZ, sondern reicht ein winziger Teil einer ganz normalen, handelsüblichen Festplatte (und angesichts zwischenzeitlicher Selbständigkeit, ist da eine Menge zusammen gekommen).

Sorry, aber auch dass klingt alles nach „hoffentlich finde ich einen Dummen, der mir das abnimmt.“

Gruß vom Wiz

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Und die aktuelle Größe von Festplatten, sollte für weit mehr als ein Menschenleben voller Bewerbungen ausreichen.

So isses. Und da auch Festplatten irgendwann 'rumspinnen oder den Geist aufgeben können, ist eine zusätzliche externe Sicherung wichtiger Daten im eigenen Interesse. Wenn es wie hier um Nachweise geht, die im Zweifelsfall die eigene Existenzsicherung und die Höhe der JC-Hilfeleistung betreffen, sollte man wohl davon ausgehen dürfen, dass diese Daten als „wichtig“ eingestuft und (zusätzlich extern) gesichert/ aufbewahrt werden. Ein USB-Stick ist keine Anschaffung, für die man erst großartig ansparen müsste - schon 2 GB packen einen Haufen Anschreiben-Textdateien weg.

Davon ab: Persönliche/ mündliche / telefonische Bewerbungen sind zwar auch Bewerbungen. Allerdings muss man seine Bewerbungsaktivitäten ja ggf. auch nachweisen können . Eine tabellarische Zusammenfassung von persönlichen Vorsprachen oder auch ein Ausdruck eines Bewerbungs-Anschreibens sind letztlich nicht mehr als ein selbstgeschriebener Text auf Papier - im Zweifelsfall (z.B. im Rahmen eines Sanktions-/ Widerspruchs-/Klageverfahrens…) macht man schnell dicke Backen, wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass diese Bewerbungen tatsächlich erfolgt sind bzw. beim Empfänger auch tatsächlich eingegangen sind.
(Und anzunehmen, dass sich jede Firma, die einen nachfragenden Anruf erhält oder spontan persönlich aufgesucht wurde, hinterher auch noch an ebendiese Person erinnern wird… ist mMn eine nicht unriskante Annahme. Über abgeschickte Email-Bewerbungen hätte man zumindest eine Sendebestätigung, die man im Zweifelsfall vorweisen könnte…)

LG

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Hallo

mir kommen die Tränen! Noch nie was von Notebooks gehört?

Die betreffende Person ist doch Alg-II-Empfängerin?
Notebooks kriegt man meistens nicht so hinterhergeschmissen wie alte PCs.

Viele Grüße