Daten von alten 20GB SCSI Festplatte transferieren

Guten Tag.

Ich habe folgende Frage:

Ich habe einen 4 Jahre alten PC mit einer Seagate SCSI Festplatte. Nun würde ich mir gern einen neuen PC kaufen und die auf der alten HD befindlichen Daten anschließend auf den neuen PC übertragen (also alte textdateien, mp3, installationsfiles etc.).

Wie kann ich den datentrasfer am besten bewerkstelligen?

Ich dachte da einerseits an den Einbau der altHD in den neuen PC (fraglich ob funktioniert) und andererseits an Datentransfer per Datenleitung.

Was sagen die Kenner?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Auch guten Tag :smile:

Entweder Du spendierst dem neuen auch eine Netzwerkkarte (wird’s wohl sowieso brauchen), schmeisst beide PC’s an und gibst auf dem alten alles frei und ‚grast‘ dann via Netzwerk mit dem Neuen ab oder Du baust aus dem alten den SCSI-Controller samt HD aus und gibst das Ganze dem Neuen. Allerdings verliert der Neue bei diesem Manöver dann die Garantie…
Die Netzwerklösung ist da also problemloser zu bewerkstelligen :wink:

HTH
mfg M.L.

Allerdings verliert der Neue bei diesem Manöver dann die
Garantie…

Nein, dies stimmt nicht. Es gibt schon lange eine gefestigte Rechtsprechung nach der die Erweiterung von PCs durch zusätzliche Steckkarten und Laufwerke zum gewöhnlichen Gebrauch gehört. Abweichende Regelungen, z.B. durch Garantiesiegel sind im Zweifelsfall rechtlich nicht durchsetzbar.

Ich würde daher Methode 2 empfehlen, da diese doch merklich schneller sein sollte als Methode 1. Zudem schadet ein SCSI-Controller nie, wenn man noch weitere Pläne in Richtung Laufwerke, Scanner, … hat.

Gruß vom Wiz

Hm… :frowning:

OK, mangels besseren Wissens meinerseits vermute ich mal das der Garantieanspruch weiterhin bestehen bleibt. Solange der Kunde die Kiste nicht „versehentlich“ ‚zerdeppert‘ :wink:

In diesem Sinne
mfg M.L.

Garantie vs. Gewährleistung !!!

Allerdings verliert der Neue bei diesem Manöver dann die
Garantie…

Nein, dies stimmt nicht. Es gibt schon lange eine gefestigte
Rechtsprechung nach der die Erweiterung von PCs durch
zusätzliche Steckkarten und Laufwerke zum gewöhnlichen
Gebrauch gehört. Abweichende Regelungen, z.B. durch
Garantiesiegel sind im Zweifelsfall rechtlich nicht
durchsetzbar.

Hallo,

da verwechselst du offensichtlich Garantie und Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, die Bedingungen können frei ausgestaltet werden. Somit kann der Garantiegeber das Brechen von Siegeln verbieten oder verlangen, dass das Gerät im Garantiefall frei Haus in seine Werkstatt nach Afghanistan eingeschickt werden muss. Daher kann auch kein Gericht hierüber pauschal urteilen. Die von dir angeführte Rechtsprechung bezieht sich ausschließlich auf die Gewährleistung.

Gruß

Matthias

da verwechselst du offensichtlich Garantie und Gewährleistung.

Nein, tue ich ganz sicher nicht (schau mal nach, wie oft ich im Rechtsbrett hierzu Stellung genommen habe). Es stimmt selbstverständlich, dass die Bedingungen bei freiwilligen Garantieversprechen deutlich restriktiver gefasst werden können, als im Gewährleistungsrecht, aber Bestimmungen, die den „üblichen“ Gebrauch unzulässig einschränken, sind nicht durchsetzbar. Und beim PC gehört nunmal der modulare Aufbau mit den gegebenen Erweiterungsmöglichkeiten einfach dazu, und daher ist es unzulässig, dem Kunden diese vorzuenthalten. Sonst könntest du ja auch gleich anfangen, den Ölstutzen beim Auto oder die Klappe für das Fusselsieb einer Waschmaschine , … mit Garantiesiegeln zuzupflastern.

Was höchstens passieren kann, ist der tatsächliche Nachweis von Schäden am Gerät durch fehlerhafte Erweiterungen. Diese schließen dann die hierdurch verursachten Schäden selbstverständlich von der Garantie und auch von der Gewährleistung aus. Ein Ablehnen von aber z.B. Garantieleistungen für eine durchgebrannte Grafikkarte mit der Begründung, es sei das Garantiesiegel bei der Installation von problemlos funktionierendem weiteren Arbeitsspeicher erbrochen worden, wird vor keinem Gericht Bestand haben.

Gruß vom Wiz, der sich sein Jurastudium damals übrigens auch als PC-Schrauber verdient hat und dementsprechend beide Seiten der Medallie kennt

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers,
die Bedingungen können frei ausgestaltet werden. Somit kann
der Garantiegeber das Brechen von Siegeln verbieten oder
verlangen, dass das Gerät im Garantiefall frei Haus in seine
Werkstatt nach Afghanistan eingeschickt werden muss. Daher
kann auch kein Gericht hierüber pauschal urteilen. Die von dir
angeführte Rechtsprechung bezieht sich ausschließlich auf die
Gewährleistung.

Gruß

Matthias