wie ist das eigentlich: wenn ich die Möglichkeit habe, aus Interesse z.B. die Betriebsdaten meines Partners auf seinem PC zu sammeln, um zu sehen, was er so den ganzen Tag macht? Darf ich von einer Person LogIn-Daten, Webseitenhistorien, aufgerufene Programme u.s.w. sammeln? Auch ohne das Wissen der Person? Kann jemand etwas leicht verständliches dazu beitragen?
§202a des Strafgesetzbuches sagt dazu etwas recht verständliches:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
jetzt habe ich in der Ausgangsfrage nur dummerweise nichts gelesen, dass diese Daten gegen fremden Zugriff besonders gesichert sind, und diese Sicherung überwunden werden muss, um hieran zu kommen.
Sorry, aber beim „angelassenen“ PC oder PC ohne PW kommst Du damit nicht weiter.
Und mit dem BDSG wird es auch schwierig, weil es eine Ausnahme für „persönliche und familiäre Zwecke“ macht, wobei man sich sicherlich streiten kann, wie weit man diese Zwecke auslegen will.
Ja, danke, das ist der Teil der unberichtigten Beschaffung. Meine Frage geht eher so in Richtung auf Persönlichkeitsrechte desjenigen, der ausspioniert wird. Denn innerhalb eines Firmennetzwerkes hat z.B. der Arbeitgeber doch wahrscheinlich jede Berechtigung, oder?