Daten zur Todesstrafe

Liebe Gemeinde, verehrte Kompetenzler,

ich habe Fragen, die den Komplex „Todesstrafe“ betreffen
und hoffe hier - vor langweilenden Recherchen - Antworten
zu erhalten. Ich bitte von emotionalen Statements zur ethi-
schen Bewertung derselben abzusehen. Die Daten sprechen
für sich.

Also: Mein Vorwissen beschränkt sich darauf, daß in der
Folge der frz. Revolution in Mitteleuropa (fast durchge-
hend)die Todesstrafe ausgesetzt/verboten wurde - um nach
kurzem, „pietätigen“ Reagieren zur Tagesordnung zurückzu-
kehren.

Meine Fragen:

A) Welche Nation Europas hat zuerst die Todesstrafe
„abgeschafft“?

B) Wann haben die folgenden Nationen die Todesstrafe
„abgeschafft“:
a) Deutschland (O???/W?)
b) Engerland
c) Schweiz
d) Dänemark
e) Schweden
f) Frankreich

Nach den wichtigen, die luxuriösen Fragen:

C) Zeitgenössische Gründe für die jeweilige „Abschaffung“?

D) Genf Mitte des 18. Jhd.: Unter welchen argumentativen
Einflüssen steht ein Bürger hinsichtlich der Todesstrafe?

Eine umfassende Antwort, klar, ist sicher nicht möglich.
So würde ich mich schon über kleine Beiträge zu Aspekten
freuen.

Vielen Dank im Vorraus.

x-nada

Meine Fragen:

A) Welche Nation Europas hat zuerst die Todesstrafe
„abgeschafft“?

In Island ist sie seit 1928 abgeschafft. Ich weiss aber, dass viele Länder (auch einige deutsche Länder) die Todesstrafe schon viel früher mal abgeschafft hatten, sie aber wieder eingeführt wurde.

B) Wann haben die folgenden Nationen die Todesstrafe
„abgeschafft“:
a) Deutschland (O???/W?)
b) Engerland
c) Schweiz
d) Dänemark
e) Schweden
f) Frankreich

schau mal bei http://www.todesstrafe.de unter „Todesstrafen Atlas“

Nach den wichtigen, die luxuriösen Fragen:

C) Zeitgenössische Gründe für die jeweilige „Abschaffung“?

Puh, da muss ich (fast) passen.
In der BRD hat man sie abgeschafft, um Leben zu schützen, aber auch, um nach dem 3. Reich einen Beweis dafür zu erbringen, dass das deutsche Volk das Recht auf Leben so hoch schätzt, dass dem Staat nicht das Recht gegeben wird, Leben zu nehmen.

In Deutschland ist die Todesstrafe erst seit 1987 abgeschafft, da sie in der DDR bis dahin noch möglich war und bis in die 70er Jahre auch noch verwendet wurde. Genaue Fakten hat man hierüber aber nicht.

Wenn man ganz pedantisch ist, ist 1989 noch ein Fall gewesen, in dem ein US-Militärangehöriger, der sich auf deutschem Hoheitsgebiet aufgehalten hatte, aufgrund des NATO-Truppenstatus
von den USA zum Tode verurteilt worden.

Laut einer vielzitierten Statistik sind ca. 70% der Deutschen für eine Wiedereinführung der Todesstrafe. Wenn man sich aber die Art der Fragestellung ganz genau ansieht, ist das nicht ganz so deutlich, z.B. hier: http://www.berg.net/~hepel/schueler/todes/todes2.htm

D) Genf Mitte des 18. Jhd.: Unter welchen argumentativen
Einflüssen steht ein Bürger hinsichtlich der Todesstrafe?

Das ist mir zu speziell.

Ich empfehle noch: http://www.amnesty.de
Unter „Todesstrafe“ kann man auch ein paar Statistiken ansehen.

Peace,
Kevin

Hi Kevin,

Danke für die Infos. Das sind wirklich
gute Ansätze.
„Island“ hat mich nicht wirklich überrascht
(da ich mich schon gefragt habe, welcher der
so genannten „Zwergstaaten“ - Liechtenstein,
Monaco etc. - eventuell in Frage käme).

Zur DDR ist meine letzte gesicherte Info
des Vollzuges der Todesstrafe (in strafrecht-
licher Hinsicht) der 14.09.1972 (Erwin Hagedorn).
Darüber hinaus weiß ich von einem Werner Teske,
einem hauptamtlichen MfSler, der kurz vor seiner
Flucht in die BRD mit gestohlenen MfS-Dokumenten
gefaßt wurde und Anfang der 80ger(´83?) hinge-
richtet wurde - der letzte (mir) bekannte Fall,
jedoch in der juristischen Grauzone dieser „Be-
rufsgruppe“ ohne großen Aussagewert. Ebenso un-
belegbar meine ich zu wissen, daß die Todesstrafe
in der DDR tatsächlich noch Ende der 80ger Jahre
abgeschafft wurde - das konkrete Datum fehlt mir
aber…noch.

Nochmals Dank.

x-nada

Ebenso un-
belegbar meine ich zu wissen, daß die Todesstrafe
in der DDR tatsächlich noch Ende der 80ger Jahre
abgeschafft wurde - das konkrete Datum fehlt mir
aber…noch.

  1. Das meinte ich mit „in Deutschland ist sie erst seit 1987 abgeschafft“

Peace,
Kevin.

ganz allg., schau mal bei http://www.todesstrafe.de rein.

datum
hallo x-nada,

am 17.07.1987 beschloss der staatsrat der ddr die abschaffung der todesstrafe.

cu

strubbel

Hallo x-nada,

laut Artikel 21 Absatz 1 der hessischen Verfassung gibt es die Todesstrafe bei uns noch. Aber das soll demnächst in einer Volksabstimmung geändert werden.
Und aussdem bricht (Dank sei Gott) Bundes- das Landesrecht.

Gruß, Joe

Hallo,

hinzufügen möchte ich noch, dass 1984 in der ehem. DDR die letzte Todesstrafe durchgeführt wurde. Meiner Kenntnis nach handelte es sich dabei um einen Sexualstraftäter, der durch einen Schuss in den Nacken gestreckt wurde. Das ganze war im Stasihauptgebäude in Leipzig, Dimitrovstraße.

Gruß olli (Leipziger)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Oliver,

ich habe bisher folgendes zur D.D.R. recherchiert:

-1972 Verurteilung und Vollzug der letzten Todesstrafe
gegen einen „gewöhnlichen“ Kriminellen(a)

-1980 letztes Todesurteil/1981 (letzte bekannte)
Vollstreckung desselben(b)

-18.12.1987 Abschaffung der Todesstrafe durch die
Volkskammer©
______________________
zu (a): Erwin Hagedorn, pädophiler Dreifachmörder,
wurde am 15.05.1972 verurteilt und am 14.09.1972 in
Leipzig erschossen (bis 1968 wurde in der D.D.R. das
Fallbeil benutzt, seitdem der „Nahgenickschuß“).
zu (b): An dem „überlaufwilligen“ MfS-Mitarbeiter
Werner Teske.
zu ©: In der D.D.R. gab es „etwa 170“ vollzogene
Todesstrafen. Zwischen 1949 und 1981 hat also die
D.D.R.-Justitz jeden neunten Tag ihrer Existenz eine
Hinrichtung vollzogen. (Dies entspricht interessanter
Weise genau der statistischen Durchschnitsrate von
Hinrichtungen im Königreich Preußen zwischen 1818 bis
1841!)
_______________________

Entsprechend meinen Recherchen erscheint der von Dir
angedeutete 1984´ger Fall „irritierend“.
„Meine Quellen“ beziehen ihr Wissen im übrigen aus den
Gauck-Akten und datieren Ende der 90ger Jahre.

Könntest Du zu „1984“-Todesstrafe-D.D.R. Namen nennen,
zumindest des Delinquenten?

Dank im vorraus.

x-nada

Hi „strubbel“,

irritiert lese ich das Datum. Ich
recherchierte den 18.12.1987.
5 Monate + 1 Tag differenz zu Dei-
nem. (Auch ist es nach meinen In-
fos nicht der Staatsrat, sondern

  • gewissermaßen logischer Weise -
    die „Volkskammer“ gewesen). Holymoly…

Hast Du ´ne Ahnung woran es liegt?
Sind Deine Quellen sicher? Wie sicher??
Hast Du eine Ahnung welchem Mißverständ-
nis ich aufgesessen sein könnte?

Danke für den Einwurf und eventuell
weiteres.

x-nada

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volkskammer
hallo x-nada,

der staatsrat der ddr beschloß die aufhebung, die volkskammer nickte später die entscheidung ab.
da das parlament der ddr lediglich alibifunktionen hatte(vor der wende), hätte sie es nie gewagt, entscheidungen des staatsrates zu kritisieren, geschweige denn anzufechten oder abzulehnen.
beschlüsse des staatsrates, ministerrates o.ä. wurden i.a. einstimmig angenommen.
eine ausnahme war wohl die einführung der bestimmungen über den schwangerschaftsabbruch in den siebzigern.
deshalb kann getrost vom ersterem datum ausgegangen werden.

cu

strubbel
=:o)

Hallo,

sorry, damit kann ich leider nicht dienen. Sicherlich wurde sehr viel über die Verbrechen der DDR aufgeklärt, aber bestimmt nicht alles. Offiziell wurde soetwas ja auch nie bekannt gegeben. Ich überlege gerade, ob ich die Information aus dem Volksmund kenn, oder gar in einer Fernsehsendung darüber gehört habe … ?
Wenn mir noch etwas einfällt, dann sage ich bescheid.

Gruß Olli

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Stimmt im wesentlichen

Hi Oliver,

ich habe bisher folgendes zur D.D.R. recherchiert:

-1972 Verurteilung und Vollzug der letzten Todesstrafe
gegen einen „gewöhnlichen“ Kriminellen(a)

-1980 letztes Todesurteil/1981 (letzte bekannte)
Vollstreckung desselben(b)

-18.12.1987 Abschaffung der Todesstrafe durch die
Volkskammer©
______________________
zu (a): Erwin Hagedorn, pädophiler Dreifachmörder,
wurde am 15.05.1972 verurteilt und am 14.09.1972 in
Leipzig erschossen (bis 1968 wurde in der D.D.R. das
Fallbeil benutzt, seitdem der „Nahgenickschuß“).
zu (b): An dem „überlaufwilligen“ MfS-Mitarbeiter
Werner Teske.
zu ©: In der D.D.R. gab es „etwa 170“ vollzogene
Todesstrafen. Zwischen 1949 und 1981 hat also die
D.D.R.-Justitz jeden neunten Tag ihrer Existenz eine
Hinrichtung vollzogen. (Dies entspricht interessanter
Weise genau der statistischen Durchschnitsrate von
Hinrichtungen im Königreich Preußen zwischen 1818 bis
1841!)