Guten Abend. Ich hatte die Frage auf ein falsches Brett gestellt und bitte um Entschuldigung und stelle sie daher nochmal neu. Ich habe in letzter Zeit immer mal wieder etwas über Datenabgleich gelesen. In diesem Zusammenhang habe ich mir die Frage gestellt, was mit der gesetzlichen Krankenkasse ist. Führt auch die gesetzliche Krankenkasse Datenabgleiche durch, wie z.B. mit der gesetzlichen Rentenversicherung oder Arbeitsamt? Ich meine von sich aus und nicht durch die Anfrage vom Amt. Ist sie dafür befugt? Wenn ja, kann sie diesen Abgleich auch für Zeiten machen, in welcher der Versicherte nicht bei der aktuellen KV versichert ist oder auch für Zeiten der Versicherung bei einer anderen gesetzlichen KV?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Danke
Hallo,
einen direkten Datenabgleich kann es schon mal geben - so kann ich mich erinnern dass es mal einen pauschalen Abgleich mit dem Arbeitsamt gab und das betraf damals Arbeitslosenhilfebezieher.
Grundsätzlich ergibt sich ein Datenabgleich/Datenübermittlung nur in Einzelfällen im Rahmen der Amtshilfe, z.B. wenn wir die aktuelle Rentenhöhe wissen müssen dann können wir diese beim RV-Träger erfahren oder wir wollen wissen ob jemand Leistungen vom Arbeitsamt bezieht.
Gruß
Czauderna
Danke für die Antwort. Kann solch ein Abgleich von jeder Krankenkasse zu jedem Zeitpunkt eingeholt werden oder immer nur für den Zeitraum in welcher der Versicherte bei der jeweiligen Krankenkasse is
Hallo,
wenn es für einen aktuellen Vorgang von Bedeutung ist dann kann die Kasse auch für solche Zeiten Daten bzw. Auskünft beim RV-Träger oder Arbeitsamt einholen - ansonsten passiert dies nicht - macht auch keinen Sinn.
Gruß
Czauderna