Datenabgleich zw. KV und RV?

Guten Abend, ich suche schon seit einiger Zeit und finde keine richtige Antwort. Mich würde es interessieren, ob eine gesetzliche Krankenkasse auch einen Datenabgleich durchführt und sich direkt Informationen von der z.B. gesetzlichen RV einholen kann. Und wenn ja, geht das auch für Zeiten, bei welcher der Versicherte bei einer anderen Versicherung versichert war? Ich frage nicht, weil ich betrügen will, sondern weil ich viel von Datenabgleich gelesen habe und ich mir eben die Frage gestellt habe, ob dies wohl möglich ist.

Ich bedanke mich bereits jetzt für etwaige Antworten.

Hallo,
doppelte Frage - doppelte Antwort - siehe oben -
ergänzend vielleicht noch - ja, das kann auch für Zeiten gelten wo der versicherte (noch) nicht bei der Kasse versichert war - passiert aber nur dann wenn es für einen aktuellen Vorgang von Bedeutung ist.
Einfach nur so passiert so etwas nicht - macht auch keinen Sinn.
Gruß
Czauderna

Danke für deine Antworten. Du hast geschrieben auch für Zeiten in den der Versicherte noch nicht bei der aktuellen Krankenkasse war. Hierzu habe ich noch eine Nachfrage. Wie ist mit Zeiten, welche Überhaupt nicht mit der aktuellen Krankenkasse in Verbindung stehen?

Hallo,
ich wiederhole - wenn es für einen aktuellen Vorgang von Bedeutung ist (z.B. Vorversicherungszeiten bei Rententragstellung) oder Zeiten der Vorerkrankung (hier würde die Anfrage ggf. an eine andere Krankenkasse erfolgen) oder Bezugszeiten nach SGB III. dann kann eine dolche Anfrage durchaus möglich sein - ansonsten macht das keinen Sinn.
Gruß
Czauderna