wer kann mir Infos zu folgendem hypothetischen Fall geben:
Eine Frau beantragt Elterngeld bei der L-Bank in Baden-Württemberg und gibt ihre Einkünfte an. Tauscht die L-Bank diese Angaben mit anderen Behörden zu Kontrollzwecken - insbesondere der Arbeitsagentur, Stichwort ALG - aus?
Oder fallen die Angaben im Rahmen dieses Antrages unter das Bankgeheimnis? Ist zwar eine Bank, aber eine Staatsbank…
wer kann mir Infos zu folgendem hypothetischen Fall geben:
Eine Frau beantragt Elterngeld bei der L-Bank in
Baden-Württemberg und gibt ihre Einkünfte an. Tauscht die
L-Bank diese Angaben mit anderen Behörden zu Kontrollzwecken -
insbesondere der Arbeitsagentur, Stichwort ALG - aus?
Oder fallen die Angaben im Rahmen dieses Antrages unter das
Bankgeheimnis? Ist zwar eine Bank, aber eine Staatsbank…
Diese Frage erscheint mir seeehr hypothetisch.
Elterngeld beantragt man nämlich nicht bei einer Bank, sondern bei der zuständigen Elterngeldstelle. Und hier gibt man sein Einkommen mit den entsprechenden Nachweisen an, damit man dann entsprechend Elterngeld bekommt. Dabei findet kein Abgleich mit Arbeitsamt o.ä. statt.
Für alle „Auswärtigen“: Die L-Bank zahlt das Elterngeld aus und ist hier keine Bank im eigentlichen Sinne. Das war auch schon zu Zeiten des Erziehungsgeldes so.
Zur eigentlichen Frage: Im Antrag auf Elterngeld sind alle Einkünfte anzugeben. Wenn daraus hervorgehen würde, dass die Frau Arbeitslosengeld II beziehen sollte, dann schickt die L-Bank eine Kopie des Bewilligungsbescheides an die zuständige ARGE und wartet, ob diese sich etwas erstatten lassen möchte.