Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine hypothetishe Frage:
Angenommen, eine Firma (z.B. eine GmbH) hat einen Vertrag mit einer Firma im Ausland (z.B. Lichtenstein). In diesem Vertrag ist u.a. die Zahlung für eine Leistung geregelt. Die Zahlung kann entweder einmalig oder regelmäßig sein. Die Leistung könnte zum Beispiel die Überlassung eines Patentes sein oder Lizenzgebühren.
Jetzt kann in einem „offiziellen“ Vertrag eine relativ kleine Zahlung auf das Konto der GmbH in Deutschland geregelt sein.
In einem „inoffiziellen“ Vertrag ist eine zum Beispiel eine größere Zahlung auf ein Konto des Gmbh-Gesellschaftgeschäftsführers das zum Beispiel im gleichen Land (Lichtenstein) auf dessen Namen geführt wird.
Wie groß könnte die Wahrscheinlich sein, dass das Deutsche Finanzamt von dem Konto und der Zahlung erfährt?
Wäre ein interessante Frage…
Grüße Robert