Datenaustausch Lichtenstein/Deutschland

Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine hypothetishe Frage:

Angenommen, eine Firma (z.B. eine GmbH) hat einen Vertrag mit einer Firma im Ausland (z.B. Lichtenstein). In diesem Vertrag ist u.a. die Zahlung für eine Leistung geregelt. Die Zahlung kann entweder einmalig oder regelmäßig sein. Die Leistung könnte zum Beispiel die Überlassung eines Patentes sein oder Lizenzgebühren.
Jetzt kann in einem „offiziellen“ Vertrag eine relativ kleine Zahlung auf das Konto der GmbH in Deutschland geregelt sein.
In einem „inoffiziellen“ Vertrag ist eine zum Beispiel eine größere Zahlung auf ein Konto des Gmbh-Gesellschaftgeschäftsführers das zum Beispiel im gleichen Land (Lichtenstein) auf dessen Namen geführt wird.

Wie groß könnte die Wahrscheinlich sein, dass das Deutsche Finanzamt von dem Konto und der Zahlung erfährt?

Wäre ein interessante Frage…

Grüße Robert

Hallo Robert,

Seit diesem Jahr kann jede Zahlung die über ein Kto in Deutschland durchgeführt wird vom Finanzamt nachvollzogen werden. Nehmen wir mal theoretisch an, jemand der ganz kleine offizielle Beträge von Lichtenstein bekommen hat, muss Hartz IV beantragen. Der Hinweis auf die kleinen Beträge konnte jemand aus irgendeiner Verwaltung auf die Idee bringen nach einem Kto mit den größeren Beträge zu suchen. Ob er Auskunft bekommt hängt davon ab aus welchen Grund er diese verlangt. Bei Straftaten (Steuerhinterziehung z. B. ) sind viele Länder auskunftbereit. Andere wie die Schweiz denken etwas anders in der Sache Steuernhiterziehung. Bis 2007 sind die Bankgeheimnissen einigen Länder in Europa sicher! Danach wird wieder verhandelt.

Gruß Julia

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