Datenbank 'schlechte Wohnungen'

Besteht rechtlich die Möglichkeit, eine Datenbank über Wohnungen zu erstellen, von denen abzuraten ist?

Sicher werden die Vermieter dann auf die Barrikaden gehen (können, nach derzeitiger Rechtslage) und es besteht sicher die Gefahr, falsche Informationen ins Netz zu stellen oder bei Ausbesserung des betroffenen Wohnraums das Versäumen der Aktualisierung dieser Datenbank.

Diese Idee hatte jemand, der selbst eine Wohnung mietete, bei der sich das Schlafzimmer als Gefahrenzone erwies, da erhebliche Krankheitssymptome auftraten, wie chronische behandlungsbedürftige 3-Tage-Dauerkopfschmerzen, die zum krankschreiben führten, Hautveränderungen und morgens rote Augen.
Nur zufällig stellte er fest, dass bei Übernachtung im Wohnzimmer diese Symptome ausbleiben.
Als ahnungsloser Mieter (noch nie mangelhaften Wohnraum bewohnt) glaubt man, man bekommt ab jetzt diese Kopfschmerzen und Allergiesymptome, das ist halt so, das Klima allgemein wird ja auch immer schlechter, Erderwärmung, Treibhausklima etc., die Zahl der Allergieerkrankten steige ja auch stark an.

Der Betroffene ist sicher, dem Vermieter ist dieses Problem seit langem bekannt, da z. B. das Dach an mehreren Stellen undicht ist und regelmäßig bei bestimmten Wetterlagen der Kellergang teilweise unter nach oben gestiegenem Wasser steht. Dass dies schon jahrelang so ist erkennt man daran, dass kleine Mäuerchen in die Kellertürschwellen angebracht wurden in der Nähe, wo das Wasser hoch steigt.
Fast jede Mietpartei hat von Schimmel in der eigenen Wohnung berichtet.

Die Konsequenz:
Da der Betroffene Monate im Wohnzimmer übernachtete und sich in seiner Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt und betrogen und sich hilflos rücksichtslosen Machenschaften ausgeliefert fühlt, reifte die Idee zum Erstellen einer Datenbank nicht empfehlenswerter Wohnungen.

Der Betroffene hätte gerne per Mietverein und Anwalt den Vermieter in seine Schranken gewiesen, ist aber beruflich versetzt worden und hat den Mietvertrag gekündigt.

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Dass das Kind auch immer zuerst in den Brunnen fällt, nein, das sollte doch nicht sein…

Hallo,

abgesehen von der Tatsache, dass derartige Datenbanken den jeweiligen Datenschutzbeauftragten eines Landes auf den Plan rufen kann, ist hier dringen abzuraten.

Können Vermieter nachweisen ( as nicht schwer sein dürfte ) , dass eine Vermietung wegen einer Datenbank mit negativen Auskünften eine Privatperson erstellt, kann dies sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OT: Hotelbewertungen

Können Vermieter nachweisen ( as nicht schwer sein dürfte ) ,
dass eine Vermietung wegen einer Datenbank mit negativen
Auskünften eine Privatperson erstellt, kann dies sowohl
strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben.

Hi,
dann wird da anscheinend mit zweierlei Maß gemessen. Ich habe neulich im Radio gehört, dass Hotelbesitzer nichts gegen negative Bewertungen im Internet unternehmen können, weil das halt subjektive Meinungen der Gäste sind. Warum sollte das nicht auch für Mietobjekte gelten? Nur mal so angemerkt. Schließlich können negative Hotelbewertungen auch ganz schön geschäftsschädigend sein.

Gruß
Nelly