Datenbank zu Personalausweisen von Amt einsehbar?

Hallo,
ich habe eine Frage zu den Thema „abgelaufener Personalausweis“.
Geht man von dem Fall aus jemand wäre vor etwa einem Jahr in eine neue Stadt gezogen. Zur Meldung hatte die Person damals einen vorläufigen Personalausweis.Dieser ist einen Monat später abgelaufen. Nun möchte er (nachdem der vorübergehnde schon ein dreiviertel Jahre abgelaufen ist) einen neuen Personalausweis beantragen und soll nachdem er es telefonisch erfragt hatt nun 35€ Strafe bezahlen.
Da er dies nicht möchte sagt er, er habe seinen alten Personalausweis verloren (den er nie besessen hatt) und möchte einen neuen beantragen. Kann das Amt heraus finden kann, dass er den verlorenen nie besessen hatt? Ein gültiger Ausweis könnte ja noch von dem Amt ausgestellt worden sein, bei dem er vorher gemeldet war? Gibt es eine Datenbank in der dokumentiert wird, wer wann einen Perso beantragt hatt und wie lange er mit einem ungültigen Dokument unterwegs war? Was meint ihr dazu?

Hallo !

Ich würde nicht drauf hoffen,dem Ordnungsgeld(keine Strafe) zu entgehen. Denn wenn man einen neuen Ausweis beantragt und angibt „verloren“,und hat nichts mehr vorliegen,dann muss doch nachgeschaut werden nach dem letzten Ausweis in den Akten/Datenbank.
Schließlich wird der „verlorene“ irgendwie erfasst und gesperrt.

Und da muss es sofort auffallen, Ausgestellt am …, und damit steht auch der Verfall fest.

Liegt noch ein gültiger Reisepass vor ? Dann gibts auch kein Ordnungsgeld !

MfG
duck313

Datenbank zu Personalausweisen…
Guten Tag,
vielen Dank für den Beitrag, das würde dann allerdings bedeuten das aktuelle Amt hätte Zugriff auf Daten von dem anderen Amt (wo zuvor gemeldet). Und soweit ich das in einem anderen Beitrag entnehmen konnte ist dies nicht möglich?
Ein andere Weg dem Ordnungsgeld zu entgehen ist, mit einer Geburtsurkunde(anstatt dem Perso) einen Reisepass zu beantragen (der eh bald benötigt wird).

Hi,

vielen Dank für den Beitrag, das würde dann allerdings
bedeuten das aktuelle Amt hätte Zugriff auf Daten von dem
anderen Amt (wo zuvor gemeldet). Und soweit ich das in einem
anderen Beitrag entnehmen konnte ist dies nicht möglich?
Ein andere Weg dem Ordnungsgeld zu entgehen ist, mit einer
Geburtsurkunde(anstatt dem Perso) einen Reisepass zu
beantragen (der eh bald benötigt wird).

eine Geburtsurkunde sagt nur aus, dass eine bestimmte Person geboren wurde.
Bei Beantragung eines Ausweises muß die Identität feststellbar sein. Da auf der Geburtsurkunde kein Foto ist, nützt also die Urkunde zur Identitätsfeststellung überhaupt nix.

Das aktuelle Amt muß (wenn bisheriger Ausweis verloren und nicht von diesem Amt ausgestellt) bei der ausstellenden Behörde anfragen und bekommt Bild und Daten des Antragsteller zugesandt (möglich per Fax). Ein direkter Zugriff auf die Ausweisdaten eines anderen Passamtes ist nicht möglich.

Der Ordnungwidrigkeit kann man evtl. nur entgehen, wenn es tatsächlich nicht möglich gewesen ist einen Ausweis zu beantragen, z.B. weil man im Krankenhaus lag, inhaftiert war…

Viel Gruß von Tara

1 Like

Das läßt sich leicht anhand des Personalausweisregisters feststellen.

Das Familienstammbuch ist ein Auszug des Personenstandsregisters und beweist salopp gesagt,das man lebt.

Nein, wie Tarakona schon anmerkte. Aber mit einem abgelaufenen Reisepass einen neuen beantragen und den neuen dann zur Beantragung des PA zu nutzen ist erfolgreich erprobt.

Gruß

osmodius