Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass ein Jobcenter-Mitarbeiter aus Hessen umfangreiche, persönliche Daten eines Arbeitssuchenden beim Arbeitsamt in einem anderen Bundesland einsehen kann. Da dies sehr sensible, persönliche Daten sind, hätte ich gerne gewusst, was man dagegen unternehmen kann.
Wenn z.B. zwischen dieser Angestellten beim Jobcenter (früher Arge) und einer Person, die in einem anderen Bundesland arbeitslos gemeldet ist, erhebliche, private Differenzen vorliegen, möchte ich wissen wie man sich dagegen schützen kann, dass private Daten von dieser Angestellten missbraucht werden.
Auch ein nettes Hallo,
zu Grüßén verstößt hier nicht gegen Regeln:wink:
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass ein
Jobcenter-Mitarbeiter aus Hessen umfangreiche, persönliche
Daten eines Arbeitssuchenden beim Arbeitsamt in einem anderen
Bundesland einsehen kann. Da dies sehr sensible, persönliche
Daten sind, hätte ich gerne gewusst, was man dagegen
unternehmen kann.
Da man es aus eigener Erfahrung weiss, kann man ja den Mitarbeiter bei seinem Vorgesetzten zur Anzeige bringen.
Wenn z.B. zwischen dieser Angestellten beim Jobcenter (früher
Arge) und einer Person, die in einem anderen Bundesland
arbeitslos gemeldet ist, erhebliche, private Differenzen
vorliegen, möchte ich wissen wie man sich dagegen schützen
kann, dass private Daten von dieser Angestellten missbraucht
werden.
Was sollte der Mitarbeiter der Arge/Jobcenter mit den Daten anfangen können?
Vermutlich nichts!
Schönen Tag noch.
Hallo und danke für die Antwort!
Generell ist es nicht die Absicht, persönlich gg. jmd. vorzugehen, da nur ein Verdacht besteht. Ich denke man möchte nicht, dass jmd., mit dem man verstritten ist, auf persönlichste Daten zugreifen kann. Vielleicht kann man ja bei der Agentur für Arbeit die Daten für einzelne Bundesländer sperren lassen? Vielleicht weiß jmd., ob es diese oder eine ähnliche Möglichkeit gibt.
Viele Grüße
Hallo
ganz grob und grundsätzlich gesagt: Persönliche Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn es eine Rechtsvorschrift zulässt bzw. wenn der Betroffene zustimmt. Nur die Sachbearbeiter, die für eine bestimmte Sachfrage/ Person zuständig sind , dürfen diesbezügliche Daten einsehen und wenn nötig verwenden…und dieses auch nur in dem Umfang, der zur Bearbeitung einer/ ihrer konkreten Arbeitsaufgabe erforderlich ist. Der jeweilige Leistungsträger hat durch entsprechende Vorkehrungen und Schutzmechanismen dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen (Einsichts-) Zugriff auf Daten haben, die sie nichts angehen - bzw. lesende Zugriffe sollten protokolliert und regelmäßig ausgewertet werden. Das wird aber nicht überall umgesetzt bzw. wird nicht ausreichend nachgehalten und kontrolliert.
Ohne für die Person zuständig zu sein und ohne einen konkreten Grund (Antragsbearbeitung o.ä.) darf ein Mitarbeiter die Daten dieser Person grundsätzlich nicht einsehen (können).
Siehe dazu auch z.B.
ab § 67a ff. SGB X http://www.gesetze.juris.de/sgb_10/index.html
und
http://www.zendas.de/themen/personenbezogene_daten/i…
Bei „Problemen“ müsste man ggf. den Dienststellenleiter, das Kundenreaktionsmanagement der Arbeitsagentur und den zuständigen Datenschutzbeauftragten kontaktieren. Auch eine Anzeige wäre möglich.
http://hartz.info/index.php?topic=4623.0 Das würde ohne konkrete Benennung von Vorfällen und Namen aber wenig bringen.
LG
Vielen Dank für die detaillierte Auskunft! Schon Wahnsinn wie Realität und Gesetz auseinanderklaffen und wie Verantwortliche mit personenbezogenen Daten umgehen.
Einen Versuch ist es wert, sich zumindest an die Agentur für Arbeit zu wenden, damit die Daten nur mehr zuständigen Bearbeitern verfügbar sind.
Beste Grüße