Hallo,
stell dir vor:
A arbeitet im öffentlichen Dienst eines Bundeslandes, ist hochqualifiziert für eine Beförderungsstelle, hat Vorleistungen dafür erbracht, die, weil er Idealist ist, weit über das hinaus gehen, was man normalerweise von einem Mitarbeiter erwarten kann.
Sein Kollege B, vom Dienstvorgesetzten aus unerklärlichen Gründen bevorzugt, bekommt viele Aufgaben übertragen, versagt aber bei allen, weil er nicht nur inkompetent, sondern zudem extrem faul ist. Er richtet so sogar massiven Schaden an, geht aber locker darüber hinweg, zeigt keinerlei Bedürfnis, Schaden wiedergutzumachen oder neuen zu vermeiden.
Als die angesprochene Beförderungsstelle ausgeschrieben wird, gewinnt B. A geht gerichtlich dagegen vor, verliert aber, weil der Dienstvorgesetzte falsche Angaben macht, das Gericht diese aber nicht überprüft, weil es nach geltendem Recht nur festzustellen hat, ob das Verfahren formell richtig gelaufen ist.
Die Zeit geht ins Land. B übt seine Arbeit mit der Nachlässigkeit aus, die er schon vor der Bewerbung gezeigt hat. Alles wird unter den Tisch gekehrt, Hilfskräfte eingestellt, die die Arbeit für ihn machen. Der Dienstvorgesetzte findet immer wieder geschickte Ausreden, die Notwendigkeit hierzu zu begründen.
A wird durch die gerichtliche Auseinandersetzung und den Stress des Alltags zermürbt. Er trägt sich mit Selbstmordgedanken, fehlt monatelang im Dienst, weil er zunächst medikamentös, dann psychotherapeutisch deswegen behandelt wird.
A wendet sich an den Personalrat. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreterin sind beide interessiert, den Dienstvorgesetzten, wenn er in Ruhestand geht zu beerben. Sie sind deshalb bekannt dafür, diesem, der totale Unterwerfung von Mitarbeitern verlangt, stets zu Willen zu sein. (Zitat eines Kollegen: Es gibt hier im Haus Leute, die haben braune Köpfe vor lauter Arschkriecherei.) Ihre Reaktion, als er die Selbstmordtherapie ins Gespräch bringt: Wir müssen X vor dir schützen! Das kann kein Dienstvorgesetzter auf sich sitzen lassen, für den Selbstmord eines Mitarbeiters verantwortlich zu sein!
A überlebt. Er zieht sich zurück, macht nur noch das Notwendigste. Aber er gibt nicht auf. Es geht ihm nicht um die verpasste Beförderung als solche. Es ist im Innersten verletzt, er fühlt sich in seinem Idealismus beleidigt, er beobachtet täglich die Verantwortungslosigkeit von B (es geht um die Schulung behinderter Kinder), er kann es nicht fassen, dass so etwas in unserem angeblich demokratischen Staat möglich ist.
A findet heraus, dass der Dienstvorgesetzte und der Nächsthöhere, der ihn vor Gericht unterstützte, ebenso wie der Sachbearbeiter im Ministerium und die Ministerin alle einer bestimmten Partei angehören und sich persönlich kennen. Der Dienstvorgesetzte hat sogar einer Kollegin gegenüber, die als Zeugin gegen ihn bereit stand (kaum jemand traut sich) geäußert: „Die Ministerin ist eine Duzfreundin von mir, mit der fahre ich an Wochenenden zu Schulungen.“ All das lässt Schlüsse zu, wäre aber vor Gericht kein Beweis, um das Verfahren wieder aufnehmen zu können.
Da kommt A der Zufall zu Hilfe: An einem dienstfreien Tag, in dem er sich, Idealist nach wie vor, als einziger Mitarbeiter im Gebäude befindet, stellt er durch Zufall fest, dass der Raum, in dem die Personalakten aufbewahrt werden, nicht abgeschlossen ist. Er sieht seine Personalakte und die von B ein und stellt fest:
In seiner eigenen Personalakte befinden sich negative Stellungnahmen des Dienstvorgesetzten, die ihm nicht bekannt waren. Im Gerichtsverfahren sind diese nicht vorgelegt worden.
In der Akte von B liegen Berichte des Dienstvorgesetzten, in denen er Leistungen behauptet, die dieser nie erbracht hat. Darüber hinaus lässt sich erkennen, dass B sich zunächst gar nicht bewerben wollte, und erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist doch noch eine Bewerbung einreichte.
Dass die Bewerbung von B verspätet erfolgte, war im Gerichtsverfahren nicht bekannt. Weitere Bewerber gab es nicht.
Meine Frage nun - Dank an alle, die bis hierher gelesen haben - :
Kann A ein neues Gerichtsverfahren einleiten, mit der Begründung, dass die Bewerbung von B gar nicht berücksichtigt hätte werden dürfen? (Das für ihn negative Urteil liegt drei Jahre zurück!)
A hat sich Belege aus seiner eigenen Personalakte und aus der von B kopiert. Kann er die überhaupt gerichtlich verwerten? Dass er den Aufbewahrungsraum der Akten betreten hat, kann man ihm vermutlich nicht vorwerfen, da er unverschlossen war. Dass er seine eigene Akte eingesehen hat, vermutlich auch nicht. Diese einzusehen hätte er ja sogar offiziell Recht. Er hat dort aber Informationen gefunden, die vor Gericht, obwohl dort die Personalakten beider Personen vorgelegt wurden, offenbar zuvor entfernt waren.
Kurz zusammengefasst:
Darf er zugeben, den Raum betreten zu haben, zu dem er eigentlich gar kein Zugangsrecht besitzt?
Darf er zugeben, seine eigene Personalakte unbeaufsichtigt eingesehen zu haben?
Darf er zugeben, die Personalakte von B eingesehen zu haben?
Oder hat er sich der „Datenerschleichung“ oder eines ähnlichen Strafbestandes schuldig gemacht?
Sind die Kopien, die er angefertigt hat und vorlegen kann, gerichtsverwertbar? Oder werden sie nicht berücksichtigt, weil sie auf illegalem Wege „beschafft“ wurden?
Sehr, sehr neugierig
auf die Beantwortung dieser Fragen
ist
Carsten
