hallo.
im zusammenhang mit der weiter unten gestellten frage:
das spanische telefonmarketingunternehmen gibt an, das telefonat, das zum vertragsabschluß geführt hat, mitgeschnitten zu haben:
„Der Auftrag wurde nach §312b ff. BGB per Bandaufnahme von Ihnen […] erteilt“.
hat der vertragspartner das recht, diesen mitschnitt einsehen (bzw. einhören) zu dürfen?
man kann ja prinzipiell auskunft über die gespeicherten daten verlangen (bei facebook z.b.).
und wieso kommen die jetzt mit §312 BGB, der doch nur für verbraucher gilt, was gewerbetreibende angeblich nicht sind??
gruß
michael