Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Datenerhebung beim ALG II.
Vor sechs Monaten musste ich einen Antrag für ALG II stellen, dieser wurde allerdings abgelehnt, da ich „Vermögen verbrauchen müsse“…
In der Zwischenzeit habe ich auch wieder eine Arbeit gefunden, musste jedoch auf Grund dennoch mein Sparbuch auflösen, um meine Rechnungen zu bezahlen.
Nun habe ich leider wieder keine Arbeit und musste erneut Antrag auf ALG II stellen. Dabei habe ich das aufgelöste Sparbuch nun nicht mehr angegeben. Nun bekomme ich eine Anfrage, was mit dem Sparbuch und dem entsprechenden Guthaben passiert sei…
Davon abgesehen, dass ich nichts Unrechtes mit dem Geld getan habe, bin ich einfach nur verwundert, dass die vorherigen Daten zum Datenabgleich genutzt werden durften… Ist dies so richtig oder hätte das nicht geschehen dürfen? Habe mal etwas von einer 6-Wochen-Frist bei Datenerhebung gehört, dass dann die Daten gelöscht werden, wenn keine Leistung zu Stand kommt. Finde aber nichts im Internet. Liege ich falsch oder hat das JobCenter hier „Trick17“ angewandt?
Danke
Diana