Datenklau ?

Liebe/-r Experte/-in,
wir sind eine Selbsthilfegrupe und ein „Mitglied“ hatte sich im Apri berit eklät die alte Hoepage zu lschen und eine neue zu erstellen- kosten € 72.- !
Geld kassiert, inzwischen ausgetreten- keine Löschung der alten Homepage und keine nue erstllt- eld behalten nd nun rückt Er die Zgangsdaen nicht raus, so können wir auch seber nicht ändern oder mache !

wie sieht das rechtlich aus- können wir die Rausgabe der Unterlagen „erzwngen“ bzw ihm mit Manhmen drohen" ???
Wir benötigen die Zugangsdaten ja, um die „alte“ Homepage zu löschen und eine neue zu erstelen !!
We kann helfen ??? LG Ingo

Hier bestehen bestimmt Ansprüche auf Herausgabe, diese müssen aber gerichtlich mit einer Zivilklage durchgesetzt und ggf. anschließend per Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Dies ist mit Kosten verbunden, die man zwar mit einklagen kann, aber erst einmal vorstrecken.

Alternativ könnte man mit dem örtlich zuständigen Schiedsmann Kontakt aufnehmen. Ein solches Verfahren ist weitaus günstiger und kann vielleicht auch zum Ziel führen.

Ggf. auch Strafanzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft stellen.

Vielen Dank- gruß Ingo

Wir benötigen die Zugangsdaten um die „alte“ Homepage zu löschen und eine neue zu erstellen.
Wie kann man helfen?

Hallo Ingo,

ich kann diese Frage leider nicht beantworten. Es hängt davon ab, wie die Selbsthilfegruppe organisiert ist. Ist es ein Zusammenschluss von Mitgliedern ohne rechtlichen Rahmen oder ist es ein Verein, eine BGB-Gesellschaft oder was sonst? Wer handelt also für die Selbsthilfegruppe, wer kann für sie handeln?

MfG

Andreas Kleiner

Hallo Ingo,
für diese Frage bin ich der falsche Ansprechpartner.
Gruß tummle

Hallo Ingo, es tut mir leid, aber auf diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß Katja

Sehr geehrter Herr,

die Ansprüche, die Sie gegen das „Mitglied“ haben, sind nicht vom „Mitgliedsstatus“ abhängig, sondern davon, dass dem „Mitglied“ wohl ein Auftrag zur Erstellung einer neuen HP erteilt wurde und dieser dem nicht nachgekommen ist. Somit haben Sie das Recht, das gezahlte Geld und sämtliche ausgehändigten Unterlagen, die er zur Erledigung seinens Auftrages erhalten hat, zurückzufordern.

Erzwingen können Sie das aber nur auf dem zivilrechtlichen Weg.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo Ingo,

die Zugangsdaten und alle damit zusammenhängenden Informationen sind m. E. Eigentum der Selbsthilfegruppe.

Hier sind natürlich noch weitere Aspekte zu beachten:

Wer hat die alte Homepage erstellt; Impressum usw.

Die Herausgabe der Daten kannst Du ganz normal fordern, das Mitglied mit Terminsetzung in Verzug bringen und dann über eine Anwalt alles weitere veranlassen.

Aber warum der Aufstand:

– laß die alte Homepage auslaufen ( nicht aktuell -
nicht gepfeglt - fällt bei Google hinten runter )

– neue Homepagae erstellen mit einem seriösen Partner

– alle alten Hompages kontrollieren wegen
eventuellem Mißbrauch

MfG

Stefan Seidel

Vielen Dank- gruß Ingo.

Vielen Dank- aber eine „Uralte“ Homepage, von den vorherigen Leitern, steht noch immer- mehrfach im Netz- obwohl ale Kontakdaten, Uhrzeiten etc. längst nicht mehr passen und auch sicher über 1 Jahr nicht mehr „gepflegt“ wird- auch in Google noch zu finden- ällt also nichts weg- gruß Ingo

Trotzdem oder erst recht-

Vielen Dank- gruß Ingo
Hallo Ingo, es tut mir leid, aber auf diesem Gebiet kenne ich
mich leider nicht aus.
Gruß Katja

Trotzdem oder erst recht- Vielen Dank- gruß Ingo