Datenklau beim Finanzamt durch die Stadt ?

Hallo!

Es geht um den Elternbeitrag:

Bei der Steuererklärung gibt man die Kinderbetreuungskosten an; bei der „Stadt“ reicht man seinen Steuerbescheid ein.
Unwissender Weise gibt man bei der „Stadt“ nicht den 400-Euro-Job der Ehefrau an. Aber das Finanzamt weiß davon, weil beide Elternteile beschäftigt sind und man die Betreuungskosten absetzen kann.

Darf die „Stadt“ sich nun die Daten vom Finanzamt holen, obwohl das aus der „eigentlichen“ Steuererklärung auch nicht hervorgeht?

Man gibt ja nur in einem zusätzlichen Schreiben an, dass die Ehefrau einen 400-Euro-Job hat.
Ist das rechtsmäßig?

In so einem Fall muss sich die „Stadt“ ja wohl die kompletten Unterlagen haben zukommen lassen.

Vielen Dank!

MfG
Carsten

MOD: trotz maschinellen Vermerks unten NIX verändert; war ein Versehen!

Hallo,

es ist üblich, dass Behörden ab und an einen Datenabgleich machen. Nichts ungewöhnliches.

Gruß

Samira

Hallo werte Postende/ werter Postender!

Also zunächst einmal denke ich, dass das Wort „Datenklau“ nicht angebracht ist. Es ist völlig legitim im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, dass Behörden im Rahmen eines allgemeinen Amtshilfeersuchens Abfragen bei anderen Behörden unternehmen. Als wohl wichtigster Punkt hierbei gilt auch, dass ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss. Das dürfte in deinem Beispiel der Fall sein, weil es sich um die Einkommens- bzw. Vermögensermittlung handelt.
Man sollte sich also darauf einstellen, dass im bei Zweifeln an bestimmten Angaben des Bürgers Abfragen stattfinden. Zudem finden in regelmäßigen Abständen automatisierte Datenabgleiche statt. Ob solche automatisierten Dantenabgleiche auch für dein Beispiel vorhanden sind, weiß ich leider nicht.

Ein Hinweis sei an dieser Stelle erlaubt:
Ich würde mir weniger Gedanken darum machen ob ein Datenabgleich stattfindet und dann der Antrag o.ä. abgelehnt wird, sondern vielmehr um die Folgen der falsch getätigten Angaben. Es stellt eine Straftat dar eine Leistung unter Angabe falscher Tatsachen zu bewirken. Auch der Versuch ist strafbar. Das ganze nennt man dann nettumschrieben Betrug! Also lieber ehrlich sein als hinterher draufzahlen zu müssen!

Hallo,

kurze Frage: Warum schreibst du mir das?

Ich bin so frei und vermute mal deine Antwort ist an den Threadersteller gerichtet.

Gruß

Samira

Ja das stimmt! Entschuldige bitte!

Kein Problem :smile:

Hallo,

das ist kein Datenklau, sondern nennt sich Amtshilfe.
Was meinst Du, wozu das Finanzministerium neulich diese neue elektronische Steuernummer an alle Bürger verteilt hat?
Da geht es nur um solchen Datenabgleich.

Gruß
Lawrence