'Datenmissbrauch'?

Hallo liebe Wissenden,

ich habe einen längeren Sachverhalt, bei dem ich Eure Hilfe benötige.
Zur Vorgeschichte:
Person A und Person B sind miteinander befreundet, sozusagen beste Freundinnen, zeitweise. Person A arbeitet an der Uni, in der Fakultät X.
A und B (zer)streiten sich, was hauptsächlich an A liegt. Lange Zeit vergeht, Person B kommt gestern von einem 1wöchigen Urlaub zurück und findet einen merkwürdigen Brief im Briefkasten. Dort schreibt ihr ein Anwaltsbüro, das schon Berühmtheit beim Verbraucherschutz genießt, dass sie umgehend 123,- für die Nutzung einer Hausaufgabenseite zu zahlen hat. Wann sie sich angemeldet hat und mit welcher IP-Adresse steht auch in dem Brief.
Nun recherchiert Person B. Bei der IP-Adresse heraus, dass ein Rechner der o.g. Uni, bei der A arbeitet, genutzt wurde. Sogar die Fakultät stimmt überein. Auch andere Umstände (die für hier zu lang sind) lassen annehmen, dass A sich bei der Seite registriert haben muss und dabei B`s Privatadresse + Namen angegeben haben muss.
Nun zur eigentlichen Frage: Kann gegen A bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden? Wenn ja, welcher Tatbestand/-vorwurf trifft hier zu? Ich hab leider keinen blassen Schimmer, würde Person B aber sehr gern helfen.
Für Eure Tips und vor allem für’s Lesen danke ich Euch im Voraus.
Liebe Grüße,
Bea

Auch hallo.

Nun zur eigentlichen Frage: Kann gegen A bei der Polizei eine
Anzeige erstattet werden? Wenn ja, welcher Tatbestand/-vorwurf
trifft hier zu?

Irgendwie erinnert die Fragestellung an -der fleissige Leser dieses Bretts ahnt es wahrscheinlich schon- das hier: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…
(interessant ist der Name der Seite der Dienstleistung)

mfg M.L.

Hallo Markus,

die Anzeige, die B erstatten möchte, soll sich nicht gegen die Betreiber der Seite richten. Dass das völlig sinnlos ist, weiß ich auch. Das „Anwaltsbüro“ lebt derzeit in Dubai. Scheint sich also zu lohnen, das Geschäft. Auch meine ich nicht eine Anzeige vom „Seitenbetreiber“ gegen A oder B.

Meine Frage ist, falls B eine Anzeige gegen A erstatten möchte, weil diese einfach B’s Daten genutzt hat, um sich dort zu registrieren oder B eins auszuwischen - ist dies überhaupt möglich? Wenn ja, was wäre der Tatvorwurf?
LG,
Bea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nun recherchiert Person B. Bei der IP-Adresse heraus, dass ein
Rechner der o.g. Uni, bei der A arbeitet, genutzt wurde. Sogar
die Fakultät stimmt überein. Auch andere Umstände (die für
hier zu lang sind) lassen annehmen, dass A sich bei der Seite
registriert haben muss und dabei B`s Privatadresse + Namen
angegeben haben muss.

Kann man A. verklagen, weil B. „annimmt“ das A. es war?

Von verklagen ist ja nicht die Rede. Und die Anzeige würde natürlich auch nur erfolgen, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass es A war.
Mich interessiert einfach nur, ob es für solch ein Handeln überhaupt einen Tatbestand gibt.
LG, Bea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

B geht zur Polizei und stellt Anzeige, Sie kann bzw. muss dort der Polizei den Fall schildern, die Polizei weiss dann welche Verstöße gegen das Gesetzt bestehen und ermittelt, es wird wohl eher gegen Unbekannt ermittelt, oder hat B Beweise und wenn ja was für welche?

Ich sehe da aber keine grossen Erfolgsaussichten, da man davon ausgehen kann das unterschiedliche User immer am PC sind, dadurch fällt es schwer nachvollzuziehen wer es genau war. Es sei denn es wird stets immer Protokoll geführt.

Gruß

Mich interessiert einfach nur, ob es für solch ein Handeln
überhaupt einen Tatbestand gibt.
LG, Bea

Hallo Bea,

den gibt es, nämlich Betrug (§ 263 StGB, google mal unter „Eingehungsbetrug“). Vorausgesetzt, der Anspruch besteht überhaupt, was bei solchen Seiten ja mehr als zweifelhaft ist.

Warum keine Anzeige gegen unbekannt und - inoffiziell - die Vermutung dem ermittelnden Beamten mitteilen? Soll doch die Polizei ermitteln.

Grüße
EK

Hallo,

… lassen annehmen, dass A sich bei der Seite
registriert haben muss und dabei B`s Privatadresse + Namen
angegeben haben muss.
Nun zur eigentlichen Frage: Kann gegen A bei der Polizei eine
Anzeige erstattet werden? Wenn ja, welcher Tatbestand/-vorwurf
trifft hier zu?

Das sieht für mich nach „Fälschung beweiserheblicher Daten“ §269 StGB aus. Zumindest eine Anmeldung bei ebay unter falschem Namen erfüllt nach einem Urteil des AG Euskirchen diesen Tatbestand, warum also nicht auch hier?

Grüße
Sebastian