Hallo
Mister X ist Opfer eines Datenmissbrauchs geworden.
Mit seinen Daten wurde bei einem Mobilfunkprovider ein Vertrag/Prepaid
abgeschlossen und anschließend Lastschriften durch den Provider
von dessen Konto veranlasst.
Mit dem Provider wurde tel. und per Mail Kontakt aufgenommen.
Die Situation wurde geschildert und erläutert.
Die Lastschriften wurden durch Mr. X zurückgebucht und Anzeige gegen
unbekannt erstattet.
Auch das wurde dem Provider mitgeteilt.
Nun kam ein Schreiben in dem der Provider die zurückgebuchten Lastschriften
inkl. Rücklastschriftgebühr sowie ein Forderungsbetrag einfordert.
Nach erneuter telefonischer Kontaktaufnahme durch eine nicht günstige Servicenummer
wurde mitgeteilt das Mr. X eine „Eidesstattliche Irgendwas“ abgeben soll,
da somit weitere Forderungen wohl erstmal eingestellt werden würden.
Ist das seitens des Providers rechtens dies von Mr. X einzufordern?
Wenn ja, soll eine „Eidesstattlicher Erklärung“ oder eine „Eidesstattliche Versicherung“
sein?
Wo ist da der Unterschied?
Und wie sollte so eine „EE/EV“ aussehen?
Ich, Mr. X,
geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft XY-Straße xxx in ABCDE Buddelstadt,
versichere hiermit an Eides statt:
Nie einen Vertrag mit der Fa. HauptsacheGeld GmbH bez. der Rufnummer 01xxxxxxxxx abgeschlossen zu haben.
Langt so was in der Art?
Danke und Grüße