Datenmissbrauch - Eidesstattliche Erklärung/Versic

Hallo

Mister X ist Opfer eines Datenmissbrauchs geworden.

Mit seinen Daten wurde bei einem Mobilfunkprovider ein Vertrag/Prepaid
abgeschlossen und anschließend Lastschriften durch den Provider
von dessen Konto veranlasst.

Mit dem Provider wurde tel. und per Mail Kontakt aufgenommen.
Die Situation wurde geschildert und erläutert.
Die Lastschriften wurden durch Mr. X zurückgebucht und Anzeige gegen
unbekannt erstattet.
Auch das wurde dem Provider mitgeteilt.

Nun kam ein Schreiben in dem der Provider die zurückgebuchten Lastschriften
inkl. Rücklastschriftgebühr sowie ein Forderungsbetrag einfordert.

Nach erneuter telefonischer Kontaktaufnahme durch eine nicht günstige Servicenummer
wurde mitgeteilt das Mr. X eine „Eidesstattliche Irgendwas“ abgeben soll,
da somit weitere Forderungen wohl erstmal eingestellt werden würden.

Ist das seitens des Providers rechtens dies von Mr. X einzufordern?
Wenn ja, soll eine „Eidesstattlicher Erklärung“ oder eine „Eidesstattliche Versicherung“
sein?
Wo ist da der Unterschied?

Und wie sollte so eine „EE/EV“ aussehen?

Ich, Mr. X,
geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft XY-Straße xxx in ABCDE Buddelstadt,
versichere hiermit an Eides statt:

Nie einen Vertrag mit der Fa. HauptsacheGeld GmbH bez. der Rufnummer 01xxxxxxxxx abgeschlossen zu haben.

Langt so was in der Art?

Danke und Grüße

  1. Man sollte jeglichen Einspruch schriftlich erledigen, am besten per Einschreiben, oder aber eine schriftliche Bestätigung des Eingangs für den Widerspruch einfordern.

  2. Ja, so kann eine eidesstattliche Erklärung aussehen,aber man ist nicht verpflichtet diese an Privatpersonen oder Geschäftsleute auszustellen.

  3. Nach dem Motto" Angriff ist die beste Verteidigung" wird diese eidesstattliche Erklärung hier verlangt. Wenn hier „angeblich“ eine Abbuchungserlaubnis erteilt wurde, würde ich die Beweislast umkehren und mal diese Erlaubnis sehen wollen.

  4. Auf alle Fälle in einem Schreiben, indem man diese Abbuchungserlaubnis sehen möchte, einen verbindlichen Termin setzen, den Hinweis geben, dass man sich danach an einen Anwalt wendet, wenn die Abbuchungen nicht aufhören.
    5.Sollte alles nichts helfen, Anwalt aufsuchen, wenn man im Recht ist, kostets ja im Normalfall nichts.

Nachtrag
Folgende Antwortmail hat Mr. X am 05.01.2012 ja noch auf seine Mail
vom 19.12.2011 erhalten:

XXXX ist ein Prepaid-Mobilfunkanbieter.
Mit Ihren Daten wurde bei uns am 03-12-2011 ein mündlicher Vertrag
für die Mobilfunknummer 01xxxxxxx abgeschlossen.

Und es wird zusätzlich um eine Kopie des Personalausweises und
EC-Karte von Mr.X gefordert.

Nur zu seiner Sicherheit.

würde ich locker sehen. erstmal auffordern, den vertragsschluss nachzuweisen und dann sagen, ich wars nicht.

weiterhin können eidesstattliche versicherungen nicht gegenüber privatpersonen oder firmen so abgegeben werden, das sie strafbar sind.

auch würde ich nie kopien der ec karte und des Ausweisses versenden.

wenn die was von einem wollen, sollen sie es nachweisen, wenn sie das nicht können, pech gehabt.

Hallo,
wirf beim nächsten Einkauf mal einen Blick in die neueste Ausgabe der Computerzeitschrift c’t (Heft 3/2011). In der Rubrik ‚Vorsicht Kunde‘ könntest Du genau den gleichen Fall beschrieben finden. Und auch, was man da machen könnte.
Gruß
loderunner