Hallo,
ich hoffe meine Formulierungen bleiben sachlich, da die Nerven ziemlich Blank liegen.
Folgender hypothetischer Fall:
2 verheiratete Personen wohnen im gleichen Haus haben jedoch aus „gefallen“ nicht den gleichen Nachnamen behalten (so etwas geht; im Nachhinein kann man den Namen wieder ablegen)
Nennen wir die Personen Hans Mustermann und Berta Fröhlich (Familienname)
Beide schließen ausdrücklich NUR Geschäfte mit Ihrem eigenem Namen ab.
Nun scheinen sich eine Firma X aus Vor und Nachname neue Personen auszudenken und diese neu gewonnenen Kontaktdaten an Firma Y1-Y10 zu verkaufen.
Y1-Y10 versuchen nun ständig „Berta Mustermann“ zukantaktieren!
Die Telefonnummern werden angezeigt und (zur Sicherheit von Berta gespeichert)
Die Anrufe häufen sich und Firma Y4 wurde nun bei der Aussage, dass keine „Berta Mustermann“ existierre (zumindest nicht in dieser Familie) extrem ausfallend.
Das Telefonat wurde von Fröhlich Junior beendigt, da Junior sich solche Beleidigungen nicht gefallen lässt.
Was kann Familie Fröhlich dagegen tun?
Ich danke für jegliche Info (Rechtschutzversicherung hat Fam. Fröhlich natürlich
Zitüte:
Die [Bundesnetzagentur] kann die Verantwortlichen […] abmahnen oder weitergehende Maßmahmen ergreifen, wie beispielsweise eine Rufnummer abschalten oder entziehen.
Die IHK ist nur für Firmen Zuständig.
Als Privatperson kann man sich direkt unter der 02919955206 beschweren.
Jedoch können die NUR weiterhelfen, wenn ein Produkt beworben wurde.
Also muss Fam Fröhlich leider das nächste Mal auf den „freundlichen“ Herrn weiter eingehen, bis der das Produkt anschwatzen will.
Wirklich sehr ärgerlich aber der Agentur sind da leider die Richtlinien sehr eng gesteckt.
wenn Sie den Link von mike-river richtig gelesen hätten,
wäre Ihnen auf der rechten Seite unter weiterführende Links
das Wort Bundesnetzagentur aufgefallen.
Die [Bundesnetzagentur] kann die Verantwortlichen […]
abmahnen oder weitergehende Maßmahmen ergreifen, wie
beispielsweise eine Rufnummer abschalten oder entziehen.
Morgen rufen sie dann unter einer der anderen 156 Nummern an, die sie in petto haben.
Hi,
ganz freundlich darauf hinweisen, dass Berta nur unter ihrer Mobil-Nr. erreichbar ist: (0 163) 1 73 77 43 http://www.frank-geht-ran.de/
Mit der Zeit hören die Anrufe dann auf oder werden weniger
Die [Bundesnetzagentur] kann die Verantwortlichen […]
abmahnen oder weitergehende Maßmahmen ergreifen, wie
beispielsweise eine Rufnummer abschalten oder entziehen.
Morgen rufen sie dann unter einer der anderen 156 Nummern an,
die sie in petto haben.
auf 2 Meldungen an die Bundesnetzagentur habe ich nach einigen Wochen ein Info erhalten, dass bei der XXX-Firma die komplette Telefonleitungen abgeschaltet wurden und ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € gezahlt werden muss.
das Problem scheint zu sein, dass jemand unter dem „Kunstnamen“ vermutlich versucht, Angebote oder Kataloge etc. zu erhalten und hierbei die Telefonnummer angegeben hat.
Der Firma muss man natürlich die Möglichkeit geben, mitzuteilen, dass
Berta Mustermann unter diesem Anschluß nicht erreichbar ist.
Da können natürlich noch viele Firmen anrufen, aber der anrufenden Firma kann man beim 1.Telefonat den Anruf ja nicht untersagen, da diese ja der Ansicht sind, B.M. unter der Telefonnummer erreichbar sei.
Die Erfahrung zeigt aber, dass man mit dem Satz: " Da rufen ständige Firmen an, die B.M. erreichen wollen, die es aber nicht hier gibt" sehr erfolgreich ist, denn der Anrufer erkennt dann schneller, dass hier weitere Anrufe sinnlos sind.