Hallo Unser geistig behinderter Sohn hat es im Türkei Urlaub geschaft die Mobile Daten des Smartphones wieder einzuschalten! Er hat dem an einem Tag 40 MB Datenverkehr verbraucht.Die Folge eine Rechnungsbetrag von 400€ … Was kann ich tun ?
Hallo,
ich befürchte, dass dir außer einem freundlichen Brief an den Provider, in welchem du die besonderen Umstände beschreibst (Behinderung deines Sohns) und um Kulanz bittest, wenig Möglichkeiten hast.
Je nach Grad der Behinderung käme aber doch eine Geschäftsunfähigkeit in Frage. Dann könnte er doch keine Verträge (Aktivierung des Roamings) abschliessen und selbiger wäre nichtig (Eltern müssten nicht zahlen).
Oder habe ich da einen Denkfehler?
Auf welche Person läuft dieser Vertrag? Auf ein Elternteil? es muss bezahlt werden. Ihr wisst um den umstand vom Sohn und hättet Vorsorge treffen müssen, daß das nicht geschehen kann. ist ohne großen Aufwand machbar.
Ihr habt den Vertrag auf euren Sohn abgeschlossen? Um´s zahlen wird der Sohn auch nicht herumkommen.
kein Denkfehler, dann hätte er selbst den Handyvertrag ansich gar nicht abschließen können …
Wenn der Sohn sein Lieblingsspiel auf dem Telefon hat und in der Vergangenheit ausser zum Spielen das Telefon zu nichts anderem benutzt hat und hier zum ersten Mal das Roaming aktiviert sehe ich aber keine Verletzung von Aufsichtspflichten.
kannst nur auf die kulanz des providers hoffen. ganz ganz lieb schreiben. Aber ich befürchte fast da wirst du ein pech haben. :/// normalerweise kann man ja einstellen dass man ein warn sms bekommt wenn man über 50 euro oda so ist. Aber naja jetzt im nachhinein auch zu spät. hmm das ist echt sehr sehr blöd. probier den providers zu kontaktieren und alles zu erklären, ansonsten wirst du wohl das lehrgeld zahlen müssen.
Der Vertrag läuft auf mich !
Ich denke ich werde mal telefonischen Kontakt mit der Servicehotline von o2 aufnehmen. Und versuchen eine wohlwollende LÖSUNG herbeizuführen.
Die Kostenbremse Bzw.der Kostenairbag ist im EU Ausland pflicht. Dann kann nur 59,90@€ zusammenkommen. Jedoch ausserhalb des EU Auslandes wie in unserem Falle in der Türkei kostet 1 MB 10 Euro. Mann kann von Glück reden das nur 40MB zur rede stehen und nicht 400 MB !!
Falls uns jemand noch hilfestellung geben könnte wären wir dankbar…
ja. der sohn hat gar keinen vertrag abgeschlossen. das löst deshalb das problem nicht.
Das steht im UP anders:
nein. lies mal genauer.
btw., weiter unten (oder oben? je nach sortierung) steht es explizit:
was bei einem geistig behinderten sohn auch mehr als logisch ist.
Dachte ich mir dass du darauf hinaus willst. Aber das Aktivieren des Datenroamings stellt eben auch einen Vertrag dar: Nämlich dass die Telefongesellschaft einem ermöglicht im Ausland im www zu surfen und der Inhaber des Vertrages dafür zahlt. Wenn nun aber jemand diesen Vertrag abschliesst der geschäftsunfähig ist und der Inhaber des Vertrages keine Aufsichtspflichten verletzt hat (warum sollte ein geistig behindertes Kind das Telefon seiner Eltern nicht dazu benutzen um z.B. Spiele zu spielen?) dann ist dieser Vertrag in meinen Augen anfechtbar.
nö.
das ist das nutzen eines vertrags. den hat man schon vorher und schließt nicht einen neuen bei jeder nutzung. ganz egal, ob man telefoniert oder daten überträgt. ich schließe auch keinen vertrag mit deinem provider, wenn ich dein handy nutze. deine konstruktion ist schlicht abwegig.
Das ist eine Interpretation. Das müsste man prüfen.
Man kann es auch so sehen:
Der Vertrag des Vaters sieht vor, dass Roaming möglich ist.
Dem Gerät wurde aber durch passende Einstellung diese Option verboten.
Ich halte das Ankreuzen des „Roaming“-Kästchens nicht für einen Vetragsschluss, da hier keine Willenserklärung gegenüber dem Provider gegeben wurde, sondern eine bereits voreingestellte Möglichkeit genutzt wird.
Roaming IST ja eine vertraglich vereinbarte Nutzung. Ob man von ihr Gebrauch nimmt, liegt im Ermessen des Nutzers.
Nun gibt es Urteile zu ANrufen bei Sex-Hotlines durch Minderjährige, die eine Zahlungspflicht des Anschlussinhaber bejahen - und solche, die sie verneinen. Das wären ja vergleichbare Fälle.
Aber eben uneinheitlich - zumindest habe ich jetzt ken BGH Urteil gefunden.
Ist eine blöde Situation, bei der ich selber nicht weiß, wie die Chancen stehen. Vielleicht findet ja jemand noch Urteile?
nö. das ist völlig unstrittig. der provider stellt schließlich permanent eine leistung bereit, was auch so im vertrag drin steht. ob du dein handy ausschaltest oder nicht ist dabei VÖLLIG EGAL.
du willst doch nicht ernsthaft bestreiten, dass du GENAU EIN MAL einen vertrag abschließt. was man an diesen hübschen bunt bedruckten blättern bemerken kann. die mit der unterschrift und so. noch nie gesehen?
sorry, es ist mir echt zu albern, mit jemand über vertragsrecht zuu diskutieren, der nicht mal weiß, dass ein handyvertrag ein dienstvertrag ist, der nicht mit jedem neuen telefongespräch neu abgeschlossen wird. den man auch nicht durch einstellungen seines handys abschließt. und was das mit irgendwelchen sex-hotlines zu tun haben könnte - dazu fehlt mir im unterschied zu dir offensichtlich die erfahrung. mit datenübertragung hat das GENAU GAR NICHTS ZU TUN. was du dir auch selber überlegen könntest, wenn du jetzt endlich mal in betracht ziehst, wer hier geld von wem will.
es ist völlig absurd, was du hier von dir gibst. zeig
##irgendein
gerichtsurteil, dass diese völlig abwegige meinung bestätigt und ich zeige dir einen richter, der während eines kompletten prozesses besoffen war!
Lieber einsamer Rufer,
vielleicht mäßigst du dich mal in deinem Ton, ja!
Und dann könntest du mal nachschauen, WER hier die Möglichkeit ansprach, es sei ein Vertrag durch den Sohn abgeschlossen worden. ICH war das nicht, ich hätte das als simple Nutzung eines bestehenden Vertrags interpretiert.
OK, der Telefonanschluss daheim ist auch ein Vertrag den man „schon vorher hat“ und nicht bei jeder neuen Nutzung neu abschliesst. Warum müssen dann die Eltern in diesem Fall nicht zahlen wenn der Nachwuchs von da aus Mehrwertnummern anruft?