Hallo !
Folgende Frage: Eine ältere Dame ist im Altersheim. Sie hat ihrer Enkelin eine Betreuungsvollmacht gegeben. Kürzlich kam dann ein Antrag, denn die Enkelin für die Oma unterschreiben sollte. Da diese aber in Urlaub war, ging das nicht von jetzt auf nachher. Voller Ungeduld schickte das Heim dann den Antrag an den Schwiegersohn der alten Dame, obwohl dieser mit der Betreuungssache nichts zu tun hat.
Da dies nicht das erste Mal passiert ist, die Frage: könnte man hier mit einer einstweiligen Verfügung oder einer strafbewehrten Unterlassungserklärung drohen ? Dieses Verhalten seitens des Heims kann nicht länger toleriert werden.
Danke !
Ciao
Killy