Datenschutz!

Hallo!
Wie sieht es im folgenden Fall aus?
Jemand hat bei einer Internet-Auktion einen beschädigten Artikel erhalten, ihn ordnungsgemäß reklamiert und auch vom Verkäufer die schriftliche Zusage (per Email) erhalten, dass er den, bereits für den Artikel bezahlten, Betrag zurückerstatten wird. Der Artikel wird zurückgeschickt, aber der Verkäufer meldet sich auf Email-Anfragen nicht mehr. Der Käufer beschließt, den Verkäufer zunächst im privaten Rahmen (also zunächst ohne juristischen Beistand) anzumahnen. Allerdings hat er die Adresse nicht mehr, weiss lediglich nur den vollständigen Namen und die Adresse der Firma, bei der der Verkäufer arbeitet.
Darf die Firma die privaten Daten (Adresse, Telefonnummer) herausgeben?
Wenn die Firma aus datenschutzrechtlichen Gründen die Adresse nicht herausgeben darf, bzw. nicht will, obwohl sie es dürfte - kann der Käufer mit Hilfe eines Anwalts dann die Adresse herausbekommen?
Ich freue mich auf (unverbindliche) Antworten zu solch einem Fall.
Viele Grüße
A. Klein

Hallo Andrea,

Allerdings hat er die Adresse nicht mehr, weiss lediglich nur
den vollständigen Namen und die Adresse der Firma, bei der der
Verkäufer arbeitet.
Darf die Firma die privaten Daten (Adresse, Telefonnummer)
herausgeben?

ich glaube, dass die Firma die nicht rausgeben darf. Aber was spricht dagegen, einen Brief mit dem Namen des Betreffenden als erstem, Zusatz „Persönlihc“ und dann der Firmenadresse zu schreiben? Dann sollte der Brief ungeöffnet den gewünschten Empfänger erreichen.

Gruß, Karin