Datenschutz

Ein fiktiver Fall:

In einem Krankenpflegeheim unterhalten sich zwei Angestellte in der Mittagspause über die Patienten und dabei erzähl der eine Pfleger dem anderen Geschichten von einem Patienten und verhöhnt diesen ein wenig. Der andere Angestellte hat mit dem Patienten aber eigentlich nichts am Hut. Dürft somit vielleicht garkeine Informationen zum Patienten erhalten.

Ein weiterer (übereifrige oder mobbingtreibende) Mitarbeiter bekommt davon mit und will nun den ersten Angestellten in die Pfanne hauen.

Hat er Recht dazu, bzw. hat der erste Angestellte den Datenschutz gebrochen???

Ist zwar nicht passiert, aber mich würde einfach mal interessieren.

MfG
Julian

Hat er Recht dazu, bzw. hat der erste Angestellte den
Datenschutz gebrochen???

Nein. Das Datenschutzgesetz bezieht sich auf „Dateien“.

Aber sicher gibt es nen Gesetz, dass Patienteninformationen schützt … Geheimhaltung, Pflichten aus dem Arbeitsvertrag etc.

Chris