Datenschútz

Hallo,

wenn ich beim Datenschutz eine Datenschutzverletzung mitgeteilt habe, habe ich dann das Recht, die Stellungnahme, hier von der Krankenkasse, zur Einsicht zu erhalten, bzw. habe ich das Recht zur Akteneinsicht?
Danke für eine Antwort.
MfG

Hallo,
selbstverständlich besteht dieses Recht. Man muss nur der Krankenkasse
genau mitteilen, und zwar schriftlich ,welche Daten eingesehen werden sollen und sich auf das Datenschutzgesetz berufen - dann klappt das.
Eine Nachfrage (die du aber nicht unbedingt hier beantworten musst),
welche Art von Datenschutzverletzung soll es denn gewesen sein.
Vielleicht könnte man dir da nähere Infos geben.
Gruss
Günter Czauderna