Datenschutz

Hallo,

eine Privatperson X gibt einer anderen Privatperson Y persönliche Daten der Person Z (z.B. Handynummer und Wohnadresse) weiter. Stünde der Person Z irgendein rechtliches Mittel zur Hand, mit dem sie Person X bezüglich der Weitergabe ihrer Daten verklagen könnte? Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Adressaten des Datenschutzgesetzes entweder Behörden oder Unternehmen sind, nicht aber Privatpersonen? Sonst könnte es ja auch schon Probleme geben, wenn eine Person am Stammtisch erzählt, was ihm eine andere Person gesagt hatte. Damit gibt er ja auch schon persönliche Daten preis?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Hallo,
es könnte ein Unterlassungsanspruch bestehen, wenn dadurch z.B. die Kreditfähigkeit der Person beeinträchtigt werden würde…
Ansonsten ist wohl in privater hinsicht jeder selber dafür verantwortlich gewissenhaft bei der Weitergabe seiner Daten umzugehen…

Beste Grüße