Datenschutz

Hallo!

Inwiefern dürfen öffentliche Ämter bei ihnen erworbene Inforamtionen an private Stellen weitergeben? Meiner Meinung nach garnicht…
Bsp.: Das Finanzamt gibt Informationen an die Telekom weiter, damit die gezielt Leute in einer bestimmten Einkommensklasse bewerben können.
Für das entsprechende Gesetz wäre ich dankbar.

Danke schonmal!,
Gruß
peak

Bsp.: Das Finanzamt gibt Informationen an die Telekom weiter,
damit die gezielt Leute in einer bestimmten Einkommensklasse
bewerben können.

Hallo Paul,
hast Du dazu auch eine Quellenangabe?

Dachsgruß

Hallo!

Inwiefern dürfen öffentliche Ämter bei ihnen erworbene
Inforamtionen an private Stellen weitergeben? Meiner Meinung
nach garnicht…

Behörden dürfen personenbezogene Daten nur aufgrund eier gesetzlichen Bestimmung weitergeben. Das folgt aus dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ohne Rechtsvorschrift keine Datenweitergabe.

Bsp.: Das Finanzamt gibt Informationen an die Telekom weiter,
damit die gezielt Leute in einer bestimmten Einkommensklasse
bewerben können.

Das ist ein Gerücht. Beim Finanzamt ist die Weitergabe personenbezogener Daten besonders strikt geregelt wegen des Steuergeheimnisses.

Für das entsprechende Gesetz wäre ich dankbar.

Das gibt es nicht.

Danke schonmal!,
Gruß
peak

Gruß, Franz

Hallo!

Das ist ein Gerücht. Beim Finanzamt ist die Weitergabe
personenbezogener Daten besonders strikt geregelt wegen des
Steuergeheimnisses.

Für das entsprechende Gesetz wäre ich dankbar.

Das gibt es nicht.

Die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, z.B. in § 61 des Bundesbeamtengesetzes - http://bundesrecht.juris.de/bbg/__61.html - und in Landesbeamtengesetzen. Die Bestimmungen über das Steuergeheimnis finden sich in § 30 der Abgabenordnung - http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__30.html.
Grüße, Peter

Hallo Paul,
hast Du dazu auch eine Quellenangabe?

Ich habe eine Quellenangabe aus erster Hand. Jemandem wurde nach einer Gewerbeanmeldung, über die er mit niemandem außer mit den Ämtern gesprochen hat, ein Brief von der Telekom geschickt, in dem er zu der gerade eingereichten Gewerbeanmeldung beglückwünscht wird und ihm besondere Angebote für Existenzgründer vorgestellt werden.
Die Telekom kann die Informationen über die Gewerbeanmeldung nur von öffentlichen Stellen erhalten haben.
Ich wollte nun ein Schreiben ans Bürgeramt/Finanzamt schreiben und um eine Stellungnahme bitten. Dazu brauchte ich jedoch ein paar Fakten, mit denen ich das Ganze untermauern kann.
Ich weiß nicht, inwiefern ich hier Genaueres schreiben kann, bin jedoch per E-Mail erreichbar.

Gruß
Paul

Hi
ein „Register“ ist immer öffentlich - d.h. jeder der ein berechtiges Interesse nachweisen kann, kann Auskünfte anfordern.
Und das Einwohnerregister gehört nun mal dazu (allerdings ist es arg unwahrscheinlich, dass die Meldeämter Einkommensgrößen mitteilen können, da sie dort nicht vorliegen)

Gruß
HaWeThie

OT: Geoscoring
Hallo Paul,

einkommensbezogene Werbung machen die die grossen Adresshändler ,auch die gelben aus dem Konzern, heute mit Geoscoring. Die können Dir sehr zuverlässig auf Mikrozellen von 2-3 Häusern die Einkommensklassen statistisch ermitteln.

Grüßle
Elton