Datenschutz

Hallo Experten,

mir kam zu Ohren, dass ein Einwohnermeldeamt die Daten aller Frauen über 50 auf Anfrage an ein Mammographieinstitut weitergegeben hat. Natürlich nur von Frauen, die KEINE generelle Widerspruchserklärung bei der Anmeldung auf der Meldebehörde abgegeben haben.

Dürfen Daten der Einwohner einfach so weitergegeben werden?

Danke für Antworten
Bastett

Hallo!

Meldebehörden dürfen aufgrund einer gesetzlichen Regelung Daten aus dem Melderegister an Behörden und sonstige öffentliche Stellen übermitteln. Zu den sonstigen öffentlichen Stellen gehören z.B. auch Universitätsinstitute.

Gruß, Franz

Meldebehörden dürfen die Stammdaten aller gemeldeten Personen für die keine Auskunftssperre vorliegt auf Antrag weitergeben - kostet pro Anfrage eine Gebühr von ca. 5€. Genau auf diesem Weg erhalten die Parteien z.B. auch die Daten der Neuwähler, die dann angeschrieben werden.

Gruß Andreas

Hi,

Dürfen Daten der Einwohner einfach so weitergegeben werden?

Dürfen nicht nur, müssen sogar.
In NRW findet sich die Rechtsgrundlage im „GEsetz zur Einrichtung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters in NRW“, hier § 5 Absatz 2.
Danach müssen die Kommunen Daten übermitteln - ist keine Frage des Wollens.
Und auch keine Frage des Widerspruchs.

Grüße