Hallo!
Würde der Datenschutz eigentlich auch greifen, wenn jemand „nur“ ein Angebot einholt?
Also, mal angenommen, jemand würde ein Produkt auf den Markt bringen und fragt bei einem Weiterverarbeiter oder Zulieferer einen Preis an, der auch einen potenziellen „Konkurrenten“ des Anfragers bedient. Dürfte der Weiterverarbeiter dann den „Konkurrenten“ darüber informieren, dass, und vor allem wer bei ihm ein Angebot angefragt hat?
Oder wird damit der Datenschutz verletzt?
Danke für Eure Antworten!
Lieg ich jetzt ganz falsch oder gibt es dafür das Hilfsmittel des Patents?
Ist das nicht genau für den Fall erfunden wurden, damit eben keiner eine Idee wegschnappen kann?
Wenn Du eine Idee nicht schützen läßt und trotzdem damit den Markt betrittst, ist es Dein Risiko.
Datenschutz greift hier m.E. garnicht, sind ja nicht einmal persönliche Daten im Spiel.
Nein, mit Patent hat das nix zu tun. Es geht ja nicht darum, daß zwei Hersteller am gleichen Produkt arbeiten … stell Dir vor, es gibt im Ort eine KFZ-Werkstatt. Ein Auswärtiger denkt sich, das ist zu wenig, ich mach eine neue auf. Und fragt nun bei einem Vermieter an: He, was würde mich das kosten - ich will ne Autowerkstatt aufmachen. Oder, wenn das zu weit vom „Fach“ weg ist: Er fragt bei einem örtlichen Reifenhändler an: Ich würd gerne bei Dir Reifen kaufen, ich mach eine Werkstatt auf.
Der Reifenhändler beliefert nun den Inhaber der älteren Werkstatt und, statt zu sagen: Konkurrenz belebt das Geschäft, hab ich zwei Kunden, ruft der nun den an und sagt: Du, bei mir hat der Willi Müller aus dem Nachbarort angerufen und gesagt er macht hier eventuell ne Werkstatt auf, ich hab dem mal ein Angebot gemacht.
Jetzt hat der „Willi Müller“ dem Reifenhändler ja neben seiner Identität auch Informationen geliefert: Welche Reifen er braucht, wie viele, ab wann etc. … das will der Reifenhändler ja für sein Angebot alles wissen. Also würde ich sagen, da sind ja eigentlich schon „relevante“ Daten im Spiel.
Jetzt hat der „Willi Müller“ dem Reifenhändler ja neben seiner
Identität auch Informationen geliefert: Welche Reifen er
braucht, wie viele, ab wann etc. … das will der
Reifenhändler ja für sein Angebot alles wissen. Also würde ich
sagen, da sind ja eigentlich schon „relevante“ Daten im Spiel.
Für Dich relevant, ja.
Selbst wenn es vom Datenschutz erfasst wäre, wie willst Du dagegen vorgehen. Wenn die beiden sich eng kennen, stehen deine Chancen bei 0. Recht hat ja auch immer ein bißchen mit Leben und Praxis zu tun. Oder ist deine Frage rein theoretisch gemeint für eine Klausur etc.?
Hallo,
zur Beurteilung dieser Frage wäre es wichtig, zu wissen, ob eine natürliche Person („Willi Müller“) oder eine juristische („Willi Müller GmbH“) anfragt.
Das Bundesdatenschutzgesetz schützt nur die Informationen natürliche Personen („Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“ § 3 Abs. 1 BSDG).
Falls es um eine natürliche Person geht, handelt es sich bei den Informationen über die Anfrage um personenbezogene Daten, die von der verantwortlichen Stelle (dem Weiterverarbeiter) nur dann an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn ein Erlaubnistatbestand vorliegt. Einen solchen sehe ich hier jedoch im Falle des potentiellen zukünftigen Mitbewerbers nicht.
Grüße
Sebastian