Datenschutz

Person X hat festgestellt, dass auf der Onlinepräsenz einer großen Lokalzeitung eine Liste existiert, aus der hervor geht, dass Person X im Jahr 2011 den Schulabschluss Y an der Schule Z abgelegt hat.

Nun fragt sich Person X woher die Zeitung das weiß und hat mal eine nette Mail mit der Bitte den Namen zu löschen geschrieben. Doch wie sieht es da nun rechtlich aus? Dürfen solche Informationen ohne Einverständnis veröffentlicht werden bzw. überhaupt an die Presse weitergegeben werden?

mfg myclone

Hallo !

Woher die Zeitung das weiss ?

Es ist doch nicht ungewöhnlich,dass Gruppenfotos von Abschlussklassen in Zeitungen veröffentlich werden. Im Text dazu stehen dann alle Namen der Absolventen,die Schule und die Art des Abschlusses(Abitur …) drin. Manchmal sogar die Personen mit dem besten Notendurchschnitt.

Das veröffentlichen die Schüler über die Presse selbst oder die Schule macht es mit ihnen gemeinsam und reicht die Fotos ein.
Die Namensliste kann ja auch nur aus den offiziellen Quellen kommen.

Diese Fotos erscheinen mit Genehmigung und sind deshalb sicher kein Datenschutzverstoß.

Womöglich liegt es aber anders,wenn man aus den Fotodaten,Namen usw. neue Daten anlegt,sie verknüpft und in Datenbanken zum Aufruf bereithält.

MfG
duck313

Von was für öffentlichen Stellen kann man sich denn bitte eine komplette Lister aller Absolventen holen? In der auch noch der Grad des Abschlusses angegeben ist?
Die Rede ist nicht von einem netten Foto, sondern einer reinen Liste mit allen Absolventen

Schule XYZ

Abschluss A:
Person1, Person2, Person3, Person4, …

Abschluss B:
Person11, Person12, Person13, Person14, …

Hallo,

Von was für öffentlichen Stellen kann man sich denn bitte eine komplette Lister aller Absolventen holen?:

Von der entsprechenden Schule.

Hier verfassen einige Schulen solche Artikel, in denen sie zum Beispiel Namen der Abgänger auflisten und den Grad des Abschlusses dazu schreiben. Diese Liste geben sie dann an die Zeitung weiter.

Ich weiß allerdings nicht, inwieweit sich die Schulen vorher eine Einwilligung der Schüler / Erziehungsberechtigten einholen (müssen/können/sollen). Es gibt ja manchmal Kreuzchen, die man macht, ohne dass man vielleicht Kleintext gelesen hat, in dem steht, dass man mit der Übertragung des Namens für Öffentlichkeitsarbeit einverstanden ist.
(ich habe keine Ahnung, ob das hier der Fall ist… ich weiß nur, dass Schulen hier vor Ort das so handhaben).
Gruß

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