Datenschutz

Liebe/-r Experte/-in,

Wenn ich jetzt 2 Bankkonten habe und eines davon kündige,
dann brauche ich ja der Arge nur von mein aktuelles
Konto, die Kontoauszüge vorzuzeigen.
Oder kann die Arge das gekündigte Konto immer
noch als wäre es nicht gekündigt einsehen und wie
weit dürfen die gehn?
Beste Grüße
Sven

Lieber Sven,

jedes Konto wird bei einer zentralen Stelle gemeldet. Durch die Anfrage der Arge erfahren die daher, dass „da ein Konto war“. Einsehen in den Kontostand dürfen diese - soviel ich mich erinnere - nicht. Wenn Du also das Konto nicht angibtst, wirst Du eine Rückfrage bekommen. Wenn Du Dich weigerst, die Daten offen zu legen, hat die Arge die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen oder mit der Begründung des Mißbrauchsverdachts einen Antrag auf Kontoauskunft stellen.
Das Kontrollsystem ist da ziemlich engmaschig.

Kündigung allein genügt nicht. Auf dem Konto darf nur so viel drauf sein, dass es unschädlich ist. Grundsätzlich gilt, dass Vermögenswerte nicht verschwiegen werden dürfen und Überweisungen, bei denen der Verdacht des „Verschleierns“ besteht, offengelegt werden müssen. Ggf. mußt Du Deinen Rücküberweisungsanspruch geltend machen.

Gruss Siegfried

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Ihre Frage ist unlogisch. Wenn ein Konto gekündigt ist, gibt es keine Auszüge mehr und es ist auch nichts „einzusehen“. Oder meinten Sie etwas anderes?

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Hallo Sven,

selbstverständlich sind der ARGE alle Einnahmen anzugeben, auch wenn diese auf einem Bankkonto erfolgten, dass inzwischen gekündigt wurde. Der Datenschutz dient nicht dazu, unberechtigterweise Leistungen vom Staat zu erhalten oder warum sollte die ARGE von dem anderen Konto nichts erfahren?

Freundliche Grüße,

Werner

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Hallo Herr Nedders,
ich musste erst einmal nachschlagen, was die Arge ist. Hab ich selten mit zu tun, muss ich ehrlich zugestehen.
Aber zur Sache. Ich verstehe nciht ganz das Problem. Man kann so viele KOnten haben, wie man will, der Arge geht es nicht im Konten, sondern um Vermögenswerte. Wo die nun zu finden sind, ist egal. Im Rahmen der Mitwirkungspflichten bei Inanspruchnahme von Leistungen ist hier mit Datenschutz nicht lange zu argumentieren, vorausgesetzt ich habe den Sachstand richtig aufgenommen.

Gruß

M. Erner

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hi sven,

sorry da sich erst jetzt antworte - bin gerade im urlaub und lese daher meine mails nicht jeden tag.

nun aber zu deiner frage. grundsätzlich kann / darf / sollte die arge nicht einfach ohne deine zustimmung einsicht in dein konto haben. das wäre dann ein verstoß gegen deine privatsphäre.

fragt sich natürlich warum die da rein kucken wollen. denn wenn sie der ansicht sind das da knete über den tresen geht weil du zum beispiel noch irgendwo am jobben bist und das bei deinem hartz antrag nicht angegeben hast dann schicken sie soweit ich weiss eh jemanden los der sich das ganze dann ansieht was du so treibst. und wenn sie dir z.b. nachweisen können das du einkünfte verschwiegen hast und/oder sie hintergehst hat man eh soviel stress am backen das sich das ganze eh nicht lohnt.

also: wenn du zwei konten hast, eines kündigst ist das zunächst dein privatding. klar kannst du das der arge melden. musst du meines wissens aber nicht. solltest du (aus welchen gründen auch immer) noch ein konto brauchen von dem die arge nicht weiss oder wo sie halt nicht reinsehen sollte dann kann man ja ggf. noch nen ganz neues (nr. 3?) anlegen. wozu auch immer :wink:

damit alles geklärt?

gruß, chris

Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen - das müsste ein Anwalt wissen, der sich mit Sozialrecht auskennt.
Gruß aus Bochum,
Manfred

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Guten Tag Sven,

leider kann ich Ihnen mit einer Antwort zu dieser Frage nicht weiterhelfen.

Geregelt werden die Kompetenzen der beteiligten Stellen über das SGB II.

Das dies nicht mein Spezialgebiet ist, möchte ich von Spekulationen absehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Zechel

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