datenschutz
Ich habe Probleme mit United Domains, Domain Registrar. Habe meine Domain gekündigt aber United Domains, Registrar sagt er hat mein Fax nicht bekommen und will weiter kassieren.
Habe bei DENIC als Domain Inhaber die Domain Löschung beantragt und ausführlich meine Rechtsauffassung usw. geschrieben und wollte mich rechtsverbindlich informieren (weil DENIC unverständlicherweise überhaupt keine A.G.B. auf der webseite hat) und habe DENIC auch daraufhingewiesen dass ich einen Rechtsstreit mit dem Registrar United Domains erwarte.
Jetzt bekomme ich die Nachricht von meinem Gegner United Domains, dass DENIC mein umfangreiches Schreiben an meinen Gegner geschickt hatte.
Darf die DENIC mein umfangreiches Schreiben - ohne Erlaubnis an Dritte bzw. meinen Gegner weiterleiten ???
Wo kann ich mich beschweren ???
Hi.
Die Sache ist recht kompliziert, weil nicht nur Datenschutz berührt ist.
Zum Datenschutzaspekt: Die DENIC hat bei der Weitergabe personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Bestimmungen des jeweiligen Datenschutzgesetzes des Bundeslandes einzuhalten.
Danach muss eine Datenverarbeitung (dazu gehört auch die Datenübermittlung an einen Dritten) entweder gesetzlich erlaubt oder mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Ansonsten ist sie unzulässig.
Ihre Zustimmung lag sicherlich nicht vor.
Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz oder der jeweiligen Landes-Datenschutzeinrichtung.
Aber machen Sie sich nicht viel Hoffnung, dass mehr als ein böser Brief an dIhren Kontrahenten herauskommt: Der Datenschutz ist ein glänzendes, aber stumpfes Schwert.
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann Ihnen daher keine rechtsverbindliche Auskunft zu anderen Apekten Ihres Problems (Domainrecht, Vertragsrecht usw) geben.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Eisenhardt
es wird wohl gerichtlich zu klären sein, ob es sich noch um eine zulässige Datennutzung gem. § 14 BDSG und eine ebensolche Datenübermittlung gem. § 16 BDSG handelt.
Es ist ein juristisches Problem, so dass ich Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt empfehle:
Denic ist eine Genossenschaft und hat, über das Genossenschaftsgesetzt hinaus, keine weitere AGB; zumindest habe auch ich keine solchen finden können.
Jetzt bekomme ich die Nachricht von meinem Gegner United
Domains, dass DENIC mein umfangreiches Schreiben an meinen
Gegner geschickt hatte.
Darf die DENIC mein umfangreiches Schreiben - ohne Erlaubnis
an Dritte bzw. meinen Gegner weiterleiten ???
DENIC hat im Rahmen der Vertragsverhältnisse mit dem Registrar das Einvernehmen beziehungsweise die Klärung des Sachverhaltes herzustellen; dazu bedarf es eventuell des Schriftverkehrs, der seitens Dritter vorgelegt wurde. Insofern ist aus meiner Sicht keine Verfehlung seitens DENIC zu erkennen. Die Klärung des Falles kann nur mit Hilfe des Registrars (United) erfolgen und damit dort der Fall bewertet werden kann, muss die Begründung der Gegenseite (Ihrer) erfolgen können.
Wo kann ich mich beschweren ???
DENIC eG
Business Services
Kaiserstraße 75-77
60329 Frankfurt am Main
Am einfachsten jedoch ist es, bei United anzusetzen und dort die Kündigung beziehungsweise zumindest einen Vergleich mit kurzfristiger Kündigungsfrist anzustreben; Denic ist dafür eigentlich der falsche Ansprechpartner, da diese seltenst über den Registrar hinweg entscheiden.