Datenschutz

Liebe/-r Experte/-in,

mein name ist herr zaumseil und habe folgende frage:

darf das arbeitsamt den mietvertrag von meinen untervermieter und vermieter einsehen obwohl das amt meinen untermietvertrag und die mietbescheinigung vom vermieter schon vorgelegt bekommen hatten
vor allem war das so der mann vom amt hatte zu mir gesagt das ohne den hauptmietvertrag zwichen vermieter und hauptmieter (untervermieter) meine sache nicht weiter bearbeitet wird und so habe ich ihn das vorgezeigt und er hatte noch eine kopie davon gemacht wo er wieder kam habe ich ihn darauf hingewiesen das das ein verstossgegen das daten schutzgesetz ist was er da gemacht hat darauf sagte er das ich ihn das ja nicht hätte zeigen/geben müssen - häääääääää?
ohne das keine weiterbearbeitung meiner angelegendheit hatte er mir gedroht
und auser dem hatte er mich heute wie gestern unnötig zu meinen alten amt(50km)geschickt und heute haben sie mir dort gesagt das ich hätte gar nicht kommen brauchen weil alles im computer stehe und das wissen die doch dort - da war ich sauer
der behandelt mich aufgrund meiner psychichen krankheit richtig abweisend und nimt mich nich für ernst und ich währe ein betrüger und und ich weis nicht was noch alles was kann ich tun
war das ein verstoss gegen das datenschutzgesetz???
brauche bis spä. montag 9 uhr bitte ihre antwort
ach ja der haupt bzw /untervermieter und vermieter haben mit dem amt gar nix zu tun nur ich wie gesagt
danke im vorraus

Guten Abend Herr Zaumsell,
es tut mir leid, aber ich verstehe Ihre Frage nicht. Könnten Sie bitte präzisieren,
um was es geht?

Gruß
M. Erner

es geht darum das arbeitsamt hat von mir den mietvertrag zwichen meinen vermieter und den untervermieter verlangt mit den worten ohne den mietvertag zwichen den beiden keine weiterbearbeitung meiner sache obwohl ihn mein untermietvertrag und die mietbescheinigung von (haupt)vermieter schon vorgelegen hatte und der vernieter und untervermieter haben gar nix mit dem amt zu tun und wo er von kopieren wider kamm sagte ich ihn das das ein verstos gegen das datenschutzgesetz ist was er da gemacht hat und er lachte und sagte ich hätte es ja ihm nicht geben müssen (obwohl er mir gedroht hatte)
haben sie das jetzt verstanden, habe ich recht oder nicht, das er das garnicht hätte einsehen und kopieren dürfen
gruß TOMY

Hallo Herr Zaumseil,

dem Arbeitsamt wird nach SGB 2 und 3 zugestanden alle benötigten Informationen die zu einer Berechnung der Ansprüche notwendig sind einzufordern. Zwar lagen dem Sachbearbeiter oder dem Amt bereits die Unterlagen vor dennoch darf man von Ihnen in gewissen Abständen eine sogenannte
Metbescheinigung von Ihrem Vermieter verlangen um die tatsächliche Höhe der Mieter zu überprüfen. Bei einer weitergehenden Untervermietung darf das Amt auch Auskunft über die Höhe der Untermieteinnahmen verlangen. Dies alles steht so im Sozialgesetzbuch und soll dazu dienen Sozialbetrug zu verhindern. In Ihrer Lage mussten Sie also der Aufforderung Folge leisten. Die Personenbezogenen Daten die hierdurch dem Amt zugänglich gemacht werden sind zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses notwendig und damit handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht.
Allerdings habe ich den Verdacht, wenn ich Ihre Mail lese, dass Ihr Sachbearbeiter sich am Rande einer Schikane bewegt. Wenn er nämlich Dinge von Ihnen verlangt die unnötig sind, wie die weite Fahrt zum alten Arbeitsamt, liegt der Verdacht nahe dass er dies nur macht um sie zu ärgern oder Ihnen Schaden zuzufügen. Sollten solche Sachen öfters vorkommen sollten Sie sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen und gegen den Sachbearbeiter wegen Schikane vorgehen. Schikane ist eine Straftat.
Ich hoffe dass ich Ihnen etwas helfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Baltzer

Hallo Herr Zaumseil,

Ihre Frage ist leider so komplex, dass ich hier keine Antwort geben kann. Evtl. kann Ihnen der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weiterhelfen.

Freundliche Grüße,

Werner Hülsmann

mein name ist herr zaumseil und habe folgende frage:

darf das arbeitsamt den mietvertrag von meinen untervermieter
und vermieter einsehen obwohl das amt meinen untermietvertrag
und die mietbescheinigung vom vermieter schon vorgelegt
bekommen hatten
vor allem war das so der mann vom amt hatte zu mir gesagt das
ohne den hauptmietvertrag zwichen vermieter und hauptmieter
(untervermieter) meine sache nicht weiter bearbeitet wird und
so habe ich ihn das vorgezeigt und er hatte noch eine kopie
davon gemacht wo er wieder kam habe ich ihn darauf hingewiesen
das das ein verstossgegen das daten schutzgesetz ist was er da
gemacht hat darauf sagte er das ich ihn das ja nicht hätte
zeigen/geben müssen - häääääääää?
ohne das keine weiterbearbeitung meiner angelegendheit hatte
er mir gedroht
und auser dem hatte er mich heute wie gestern unnötig zu
meinen alten amt(50km)geschickt und heute haben sie mir dort
gesagt das ich hätte gar nicht kommen brauchen weil alles im
computer stehe und das wissen die doch dort - da war ich sauer
der behandelt mich aufgrund meiner psychichen krankheit
richtig abweisend und nimt mich nich für ernst und ich währe
ein betrüger und und ich weis nicht was noch alles was kann
ich tun
war das ein verstoss gegen das datenschutzgesetz???
brauche bis spä. montag 9 uhr bitte ihre antwort
ach ja der haupt bzw /untervermieter und vermieter haben mit
dem amt gar nix zu tun nur ich wie gesagt
danke im vorraus

Guten Tag,

Salve,
das Arbeitsamt unterliegt dem Sozialgesetzbuch (SGB) und darf nur in gesetzlich geregelten Fällen Daten an vorgeschriebene Stellen übermitteln. Wenn das Arbeitsamt Daten erhebt, muß es die
Daten beim Betroffenen ermitteln. Gibt es beim Betroffenen Probleme, so kann auch an anderen Stellen ermittelt werden; das ist dem Betroffenen mitzuteilen.
Die Anfrage an den Vermieter und Untermieter wegen des Mietvertrages ist deshalb nicht erlaubt.

Wenn Sie schlecht behandelt werden, wenden Sie sich an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters oder den Leiter des Amtes. Hilft das alles nichts schreiben Sie an den Petitionsausschuß Ihres Bundeslandes. Allerdings müssen Sie eine reine Weste haben und die Anforderungen des Amtes, soweit zulässig, erfüllt haben. Viel Glück

darf das arbeitsamt den mietvertrag von meinen untervermieter und vermieter einsehen obwohl das amt meinen untermietvertrag und die mietbescheinigung vom vermieter schon vorgelegt bekommen hat.

so habe ich ihn das vorgezeigt und er hatte noch eine kopie davon gemacht wo er wieder kam habe ich ihn darauf hingewiesen das das ein verstoss gegen das datenschutzgesetz ist was er da gemacht hat. darauf sagte er das ich ihn das ja nicht hätte :zeigen/geben müssen.

der behandelt mich aufgrund meiner psychichen krankheit
richtig abweisend und nimt mich nich für ernst und ich währe ein betrüger und und ich weis nicht was noch alles.

ach ja der haupt bzw /untervermieter und vermieter haben mit
dem amt gar nix zu tun nur ich wie gesagt
danke im vorraus