Datenschutz

Hi,

als Hausmeisterfirma bekomme ich z.B. die Angaben über Wohnungsgröße, Namen der Mieter, Familienstand, Kinder, private Telefonnummern, Miethöhe, Nebenkosten, ausgeführte Arbeiten, Ärger mit Nachbarn (so eine Art Tagebuch…) usw.

Dies sind größtenteils Daten die normalerweise für meine Arbeit notwendig sind. Das ich diese Daten nicht weitergebe, versteht sich von selbst. Aber ich speichere sie natürlich (und auch ohne das Wissen der Mieter, weil ich viele Daten vom Vermieter bekomme) in meinem Computer. Muß ich besondere Vorkehrungen wg. Datenschutz treffen? Also Daten verschlüsseln und so?

Ich will nur sichergehen, das mir nicht eines schönen Tages ein Mieter was anhängen kann, weil ich diese Daten speichern muß. Wenn ein Mieter auszieht, muß ich dann seine Daten löschen?

Gruß
André

Hallo Andrè,

als Hausmeisterfirma bekomme ich z.B. die Angaben über
Wohnungsgröße, Namen der Mieter, Familienstand, Kinder,
private Telefonnummern, Miethöhe, Nebenkosten, ausgeführte
Arbeiten, Ärger mit Nachbarn (so eine Art Tagebuch…) usw.

Solange Du die Daten, die einzig und allein nur für Zwecke der Hausverwaltung erforderlich sind abgespeichert hast, sind keine goßen Maßnahmen erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Daten, die mit der Vermieterung und Verwaltung der Wohnung zu tun haben, wobei persönliche Daten (z.B. Geburtsdatum, Arbeitgeber, Einkommen) wohl und hoffentlich nicht gespeichert sind.

Dies sind größtenteils Daten die normalerweise für meine
Arbeit notwendig sind. Das ich diese Daten nicht weitergebe,
versteht sich von selbst. Aber ich speichere sie natürlich
(und auch ohne das Wissen der Mieter, weil ich viele Daten vom
Vermieter bekomme) in meinem Computer. Muß ich besondere
Vorkehrungen wg. Datenschutz treffen? Also Daten verschlüsseln
und so?

Hier kann man natürlich im Mietvertrag oder als Zusatz dem Mieter eine Erklärung vorlegen, dass er zur Kenntnis nimmt, dass Daten gespeichert werden, die der Verwaltung und Abrechnung dienen. Kenne mich zwar in der Auslegung der datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht so genau aus aber es ist aus meiner Sicht hier kein Verstoss zu sehen, wenn nur die Daten gesammelt werden, die auch benötigt werden, um eine ordnungsgemässe Abrechnung der Nebenkosten oder Mietzahlungen vornehmen zu können (Daten aus dem Mietvertrag)

Ich kenne kein Urteil, dass hier in Verbindung mit dem WEG oder dem Mietrecht eine Entscheidung gefällt hätte, die besondere Datenschutzaktionen verlangt haben.

Gruss Günter

Danke (owT.)
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