Datenschutz

Hallo,
kann sich jemand, der im öffentlichen Dienst (Stadtverwaltung) arbeitet, dagegen wehren, dass auf der Homepage der Stadt sein Vorname veröffentlicht wird? Es handelt sich „nur“ um einen „kleinen Sachbearbeiter“, also nicht den Kämmerer oder sowas. Und er möchte auf keinen Fall (aus dienstlichen Gründen), dass sein Vorname bekannt wird, weil er mit Leuten zu tun hat, von denen man nicht unbedingt möchte, dass sie herausfinden, wo man wohnt. Gibt es rechtliche Grundlagen dazu?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

ich meine mich zu erinnern, dass es weiter unten schon einen ähnlichen Artikel gab, der sich damit beschäftigte. Darin stand, glaub ich, dass der MA sein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet oder anderen öffentlichen Schriftstücken geben muss, sonst darf nichts von ihm genannt werden.

Hoffe, ich hab’s richtig in Erinnerung.

Grüße
Natascha

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Moin

klar kann er verlangen dass seine Daten-und zwar ALLE-
sofort geloescht werden.Ohne seine Einwilligung haetten
sie eh nie veroeffentlicht werden duerfen.
Hier ist mal ein Link zum Gesetzestext des Datenschutzgesetz:
http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/proj/dsi/Gesetze/b…

MfG

Merias