Ich würde gern wissen inwieweit der Datenaustausch zwischen Universitäten vom Datenschutz gedeckt ist. Also wenn ich die Uni wechsle welche Daten dürfen ohne meine Erlaubnis weitergegeben werden?
An jeder deutschen Hochschule gibt es eine(n) Beauftragte(n) für Datenschutz. Sprich ihn/sie direkt an. Wichtig dabei zu wissen, was Du unter „wechseln“ verstehst? Bei A exmatrikulieren bei B immatrikulieren? Wünscht Du dann die Anerkennung gewisser bereits erbrachter Prüfungsleistungen?
Ja genau. Extramtrikulieren (ohne zwang) und dann an der neuen immatrikulieren. Anerkennen lassen kann ich nichts.
Ich wollte nur wissen ob das durch den Datenschutz abgedeckt ist. Das ist ein wenig belanglos für den Beauftragten und sollte bestimmt auch hier wer wissen.
Dann viel Erfolg