Liebe Fachleute,
auf unserer neuen homepage sollen auch die (Nach-)Namen (und Photos) der Mitarbeiter erscheinen. Wir sind eine soziale Einrichtung in der Psychiatrie und einige Mitarbeiter wollen nicht, daß jemand erfahren kann, daß sie bei uns arbeiten und weigern sich daher ihre Namen bzw Photos im Internet wiederzufinden. Der Arbeitgeber hat aber ein Interesse daran, seine website auch „persönlich“ zu gestalten. Frage also: fällt das unter den Datenschutz (informationelle Selbstbestimmung) oder kann der Arbeitgeber sich aus seinem "Geschäftsinteresse durchsetzen und die Namen veröffentlichen?
Für eine Antwort dankt
Christian
Moin
Ausschnitt aus dem Bundesdatenschutzgesetz:
§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Nutzung sind nur zulässig, wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt hat.
Was ist denn mehr personenbezogen als das eigene Bild und der eigene Name?
Mir ist kein Gesetz bekannt dass es erlauben wuerde die Daten seiner
Angestellten einfach so ins Internet zu stellen.Schon gar nicht gegen deren
Willen.Wenn du es genauer wissen willst, hier mal ein Link zum ganzen Gesetz:
http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/proj/dsi/Gesetze/b…
MfG
Merias
Liebe Fachleute,
auf unserer neuen homepage sollen auch die (Nach-)Namen (und
Photos) der Mitarbeiter erscheinen. Wir sind eine soziale
Einrichtung in der Psychiatrie und einige Mitarbeiter wollen
nicht, daß jemand erfahren kann, daß sie bei uns arbeiten und
weigern sich daher ihre Namen bzw Photos im Internet
wiederzufinden. Der Arbeitgeber hat aber ein Interesse daran,
seine website auch „persönlich“ zu gestalten. Frage also:
fällt das unter den Datenschutz (informationelle
Selbstbestimmung) oder kann der Arbeitgeber sich aus seinem
"Geschäftsinteresse durchsetzen und die Namen veröffentlichen?
Hallo.
Ihr geht natürlich das Risiko ein, daß die AN Ihr Recht auf dem Klageweg durchzusetzen versuchen. Sollte ein BR existieren, führt der Weg eh darüber. Ansonsten wird es zumindest ein großes Wagnis, daß Ihr da eingeht. Meines Erachtens werdet Ihr bei Gericht eine Bauchlandung erleben, aber letztendlich entscheidet es der Richter und nicht ich.
Vielleicht hilft Dir das hier auch weiter:
http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html
Gruß,
LeoLo