Datenschutz - auch bei Aufklärung einer Straftat?

Viele Leute haben Kundenkarten bei den unterschiedlichsten Einzelhandelsunternehmen. Hierüber sind alle persönlichen Daten bei den Unternehmen gespeichert. Bei einigen ist sogar genau nachvollziehbar, wann welche Artikel gekauft wurden.
Ist ein Unternehmen eigentlich berechtigt, diese Daten weiterzugeben, wenn es um die Aufklärung einer möglichen Straftat geht?

ja ist es

§28 BDSG (http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html)
(2) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist zulässig

  1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3,
  2. soweit es erforderlich ist,
    a) zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder
    b) zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten