Datenschutz beachten als Privatperson?

Ich habe eine ziemlich verzwickte Sache, ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
In unserem Ort (900 Einwohner) läuft seit einiger Zeit ein durch die Gemeinde (Bürgermeister und Gemeinderat) initiiertes Projekt (Lebensqualität durch Nähe), das Bürger zur Mitarbeit auffordert, um den Ort lebenswerter und attraktiver zu machen. Unter anderen habe sich einige Bürger zu einem Arbeitskreis Nahversorgung zusammengefunden.In diesem Arbeitskreis arbeite ich ehrenamtlich mit. Ziel soll einmal die Eröffnung eines Dorfladens mit erweitetertem Angebot sein.
Die Frage, die sich uns zu Anfang stellte: Ist das bei 900 Einwohnern überhaupt realisierbar? Wieviele Haushalte gibt es und wie ist die Altersstruktur, aufgeteilt nach Ortsteilen. Ein Mitglied unseres Arbeitskreises bot an, anhand einer Straßenliste auf „meine-Stadt.de“ sämtliche Haushalte mit Personenanzahl und Altersstruktur aufzulisten. Sie wohnt seit ihrer Geburt in unserem Ort und kennt alle Einwohner mit Namen. Sämtliche Angaben in der Liste waren also entweder öffentlich zugänglich oder als erworbenes Wissen im Kopf „abgespeichert“.
Nun benötigt man im Laufe eines solchen Projektes Geld. Wir haben die Arbeit dem Gemeinderat in einer Sitzung vorgestellt, um Geld für weitere Schritte zu beantragen. Der Gemeinderat forderte daraufhin detaillierte Informationen über unsere bisherige Arbeit an.
Ich habe daraufhin sämtliches bis dahin angefallene schriftliche Material zusammengetragen und zur „Absegnung“ per Mail zunächst an unseren Bürgermeister geschickt. Darunter war auch die besagte Liste mit den Namen der im Telefonbuch aufgelisteten Einwohner nebst Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und einer sehr groben Alterseinteilung.
Kurz darauf rief mich die Leiterin des Einwohnermeldeamtes unseres Ortes erbost an und warf uns vor, mit dieser aus dem Kopf erstellten Liste gegen das Datenschutzgesetz verstoßen zu haben und drohte, dass man uns deswegen „belangen“ könne. Auf meine Frage, wo genau im Datenschutzgesetz es denn stünde, dass Privatpersonen keine Daten weitergeben dürfen, die eigenes Wissen sind, konnte sie mir keine Antwort geben.
WEr kennt sich mit dem Datenschutzgesetz aus? Ich war heute bei einem Anwalt, der mir auf die Schnelle auch nicht sagen konnte, ob unser Vorgehen gesetzeswidrig war.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, denn ich möchte mich gern weiter ehrenamtlich engagieren, wenn ich aber dazu das Gesetzbuch unter dem Arm haben muss, und womöglich noch strafrechtlich verfolgt werde, überlege ich mir das lieber noch mal.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
Petra

Hallo Petra,

ich bin kein Jurist, kenne mich aber mit mikrogeografischen Daten aus.

Generell dürfen Daten aus öffentlich zugänglichen Verzeichnisse wie einem Telefonbuch genutzt werden. Kritisch wird das erst, wenn man die Leute daraus anrufen oder anschreiben wollte.

Daten wie Haushaltsgrösse und Altersstruktur sind dann kritisch zu bewerten, wenn sie einem Haushalt oder gar einer Person zuzuweisen sind. Mikrogeografische Daten sind daher von seriösen Anbietern auf Zellen von mindestens 5 Haushalten zusammen gefasst.

Ihr müsst doch aber nur konkret wissen, wieviele 1, 2, 3 oder Mehrpersonenhaushalte ihr habt und und wie die Altersverteilung in den Ortschaften sind. Wenn euch also diese Daten genügen ist das absolut problemlos. Wenn ihr aber eine Liste habt mit Angela Merkel, Hauptstr. 5, 78 Jahre, 3 Personen im Haushalt, dann geht das nicht

Viele Grüße
Elton

Hallo Elton,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Liste ist wie folgt aufgeteilt:
Straße, Hausnummer, Name (aus Telefonbuch), Anzahl Personen im Haushalt, Einteilung in Alterstruktur 0-20, 20-60, über 60
Die Daten über die Altersstruktur und Anzahl der Personen sind wie gesagt aus dem eigenen Wissensschatz (kleiner Ort - jeder kennt jeden) aufgeschrieben worden.
Zur Veröffentlichung ist diese Tabelle keineswegs gedacht, nur für unsere Information. Sie wurde lediglich an den Bürgermeister unserer Gemeinde weitergeleitet.
Allein für diese Weiterleitung, so wurde ich von der Beamtin des Einwohnermeldeamtes bedroht, können wir „belangt“ werden.
Aber viel wichtiger, wo finde ich den dazu gehörenden Gesetzesabschnitt.
Wenn Du mir das noch mitteilen könntest, wäre das super.
Vielen Dank und viele Grüße
Petra

Hallo Petra,

Die Liste ist wie folgt aufgeteilt:
Straße, Hausnummer, Name (aus Telefonbuch), Anzahl Personen im
Haushalt, Einteilung in Alterstruktur 0-20, 20-60, über 60

Das wie gesagt, geht so nicht. Braucht ihr doch aber auch gar nicht. Euch müsste doch genügen, wieviele Haushalte mit wievielen Personen in welchen Altersklassen ihr im Ort (oder in den Ortschaften) habt.

Zur Veröffentlichung ist diese Tabelle keineswegs gedacht, nur
für unsere Information. Sie wurde lediglich an den
Bürgermeister unserer Gemeinde weitergeleitet.

Und genau diese Weitergabe ist kritisch, auch wenn der Zweck ein guter ist.

Aber viel wichtiger, wo finde ich den dazu gehörenden
Gesetzesabschnitt.
Wenn Du mir das noch mitteilen könntest, wäre das super.

Es gibt leider keinen Gesetzestext, der das klar in verständlicher Sprache regelt. Es gibt Expertenmeinungen zu diesem Thema. Ich werde nächste Woche mal nachsehen, was ich dazu habe und es dir dann per Email senden. Aber wie gesagt, euch sollten doch kumulierte Daten genügen ?

Viele Grüße
Elton

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Hallo Elton,
vielen Dank für Deine Mühe.

Aber wie gesagt,
euch sollten doch kumulierte Daten genügen ?

Ja, für unsere weitere Arbeit genügen uns die kumulierten Daten natürlich. Nur, es ist ja leider schon passiert, dass die Daten an den Bürgermeister gesendet wurden.
Aber, da hätte ich ihm genauso gut das Telefonbuch schicken können, da stehen ja auch alle Namen und die dazugehörigen Adressen drin.
Name und Adresse sind meines Erachtens auch die einzigen personenbezogenen Daten, die wir aufgelistet haben. Die Altersangabe ist so unspezifisch, dass ich sie keiner bestimmten Person zuordnen kann. Und Anzahl der Personen im Haushalt, sind das personenbezogene Daten?
Laut Gesetz sind personenbezogene Daten „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“

Viele Grüße
Petra

Hallo Petra,

ich habe leider nichts konkretes gefunden, ausser einen Hinweis in einem Anschreiben wie „Aus Gründen des Datenschutzes werden die Daten in Mikrozellen von mindestens 5 Haushalten zusammengefasst…“. Der Rest ergab sich aus Gesprächen mit den Anbietern. Also leider nichts, was ich dir schicken könnte.

Aber, da hätte ich ihm genauso gut das Telefonbuch schicken
können, da stehen ja auch alle Namen und die dazugehörigen
Adressen drin.

Das wäre kein Problem gewesen, da es ein öffentliches Verzeichnis ist.

Name und Adresse sind meines Erachtens auch die einzigen
personenbezogenen Daten, die wir aufgelistet haben. Die
Altersangabe ist so unspezifisch, dass ich sie keiner
bestimmten Person zuordnen kann.

Das Alter oder die Altersgruppe sind definitiv personenbezogene Daten ! Und genau da ist auch das Problem bei euerm Vorgehen. Ihr habt die Daten aus dem Gedächtnis geschätzt. Wer personenbezogene Daten verarbeitet muss sicherstellen, dass diese auch korrekt sind und sie ggf. korrigieren. Kannst du dir vorstellen, was passiert, wenn Lieschen Müller versehentlich 10 Jahre älter geschätzt wurde ?

Es wären dann keine personenbezogenen Daten, wenn ihr wüsstet, dass in der Bachgaee 2 Personen unter 25, 4 Pers. 26-35, 7 Pers. 36-50, 6 Pers. 51-65 und 8 Pers. über 65 Jahre wohnen, vorausgesetzt, die Bachgasse hat midestens 5 Haushalte.

Und Anzahl der Personen im

Haushalt, sind das personenbezogene Daten?
Laut Gesetz sind personenbezogene Daten „Einzelangaben über
persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder
bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“

Auch das sind persoenbezogene Daten, du weist sie ja einer Personn zu, vermutlich dem Haushaltsvorstand.

Du suchst nach einer Möglichkeit, euer Vorgehen nachträglich zu rechtfertigen. Sei der Dame vom Amt lieber dankbar, dass sie euch darauf hingewiesen hat und nicht der miesgelaunte Anwalt, den ihr 10 Jahre zu hoch geschätzt habt.

Kumuliert die Daten und lasst die Namensliste durch den Schredder, das ist das beste, was ihr tun könnt.

Viele Grüße
Elton