Datenschutz bei Bankauskünften

Ich habe ein Baudarlehen dessen Zinsbindung ausgelaufen ist. Daher habe ich mit einer anderen Bank ein Darlehensvertrag neu abgeschlossen den die neue Bank auch angenommen hat.
Die neue Bank hat sich dann bei der alten Bank den aktuellen Darlehenstand gegen lassen und gleichzeitig nachgefragt, ob aktuelle Zahlungsrückstände bestehen und/oder ob es in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten
bei der Bedienung des Darlehens gekommen ist.
Die abzulösende Bank teilte dem neuen Darlehensgeber mit,
das aktuell keine Zahlungsrückstände bestehen, es aber in der Vergangenheit zu wiederholten UInregelmäßigkeiten
gekommen sei.
Daraufhin hat der neue Darlehensgeber den bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag gekündigt.

Ist das datenschutzrechtlich zu beanstanden oder mit dem Datenschutz vereinbar über zurückliegende Zahlungs-
schwierigkeiten zu berichten, über Jahre hinweg.

Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit könnte in den AGB der betroffenen Banken liegen, also im Kleingedruckten. Eine sichere Antwort bekommen Sie beim Datenschutzbeauftragten der Bank, der zur Auskunft gesetzlich verpflichtet ist.

Meines Erachtens ist das Bestandeteil jedes Dahrlehensvertrages (Datenschutzklausel) und somit wohl nicht zu beanstanden.

das lässt isch jetzt nur sehr abstrakt behandeln, den ich vermute, Sie haben bei der neuen bank etwas unterschrieben, das diese ermächtigt, bei der alten nachzufragen - und sei es über die Schufa-auskünfte einzuholen.
Grundsätzlich darf die alte Bank anderen keine Auskunft geben, es sei denn, sie unterlägen einer gesetzlichen Verpflichtung oder haben Ihre Einwilligung.

Ich vermute aber, dass in den Formulierungen der banken ein entsprechender Passus enthalten ist. Sie können den Vorgang auch bei der entsprechenden datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde überprüfen lassen; die Aufsicht ist Ländersache, die Liste der Adressen finden Sie hier: www.bfdi.de/ unter Adressen/ Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich.
Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten der Bank wenden, auch dieser unterliegt der Schweigepflicht.

Tut mir leid, dass die Antwort etwas oberflächlich bleibt, aber ohne die entsprechenden vollständgen Dokumente kann eine Beantwortung nicht detaillierter erfolgen.

Ich habe ein Baudarlehen dessen Zinsbindung ausgelaufen ist.

Daher habe ich mit einer anderen Bank ein Darlehensvertrag neu
abgeschlossen den die neue Bank auch angenommen hat.
Die neue Bank hat sich dann bei der alten Bank den aktuellen
Darlehenstand gegen lassen und gleichzeitig nachgefragt, ob
aktuelle Zahlungsrückstände bestehen und/oder ob es in der
Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten
bei der Bedienung des Darlehens gekommen ist.
Die abzulösende Bank teilte dem neuen Darlehensgeber mit,
das aktuell keine Zahlungsrückstände bestehen, es aber in der
Vergangenheit zu wiederholten UInregelmäßigkeiten
gekommen sei.
Daraufhin hat der neue Darlehensgeber den bereits
abgeschlossenen Darlehensvertrag gekündigt.

Ist das datenschutzrechtlich zu beanstanden oder mit dem
Datenschutz vereinbar über zurückliegende Zahlungs-
schwierigkeiten zu berichten, über Jahre hinweg.

Hallo Alexander,
ich nehme an, Du hast die neue Bank beauftragt, das bisherige Darlehen abzulösen. Im Text des Ablösungsauftrages wird Näheres stehen, wozu Du sie ermächtigt hast zu tun. Diese Vorgehensweise ist üblich. Und die Fragen zu Deiner Bonität auch, leider.
Nachdem Baudarlehen i.d.R. nicht konkret an die SCHUFA gemeldet werden, bleibt nur dieser Weg. Und zurückliegende Zahlungsprobleme gehören v o r h e r angesprochen. Ich würde es nochmal bei einer anderen Bank versuchen, die Situation von damals offen schildern und die Entscheidung dann aber akzeptieren. Und wenn alle Stricke reissen, verlängere bei Deiner bisherigen Bank, sie hat Dir ja immerhin weiter vertraut. Viel Erfolg.

Ich nehme an, dass Sie eine Einwilligung unterschrieben haben, dass die „neue“ Bank Auskünfte bei der „alten“ Bank einholen darf. Ansonsten verstößt diese Auskunft gegen das Bankgeheimnis.

Hallo Alexander,

da muss ich leider passen, da ich mich im Bereich der Datenweitergabe im Kreditwesen nicht auskenne. Ich vermute aber, dass hier der Grundsatz des berechtigten Interesses deiner neuen Bank besteht.
Genaues wird da da wohl nur ein Anwalt oder eine Experte für das Kreditwesen geben können.
Sorry, dass ich da nicht helfen kann.
Ulliyo

Hallo,
um Deine Frage schlüssig zu beantworten ist ein genaues Studium des neuen Vertrages erforderlich, das mir leider nicht möglich ist. Die Banken sind heute in der Regel datenschutzrechtlich sauber aufgestellt. Das bedeutet, dass man mit den Vertragsbedingungen die Erlaubnis zu diesen Erkundigungen schon zustimmt. Also wenn Du es genau wissen willst must Du in den sauren Apfel beissen und den Vertrag bis ins kleinste untersuchen.
Ich wünsche Dir ein gutes Stehvermögen bei dieser Aufgabe
Gruß RV

Ich denke die Frage lässt sich ganz einfach beantworten.
Sie haben der neuen Bank eine Einverständniserklärung unterschrieben, welche die Bank als Anfrage an die neue Bank geschickt hat, um zum einen den Darlehnsstand zu ermitteln und halt nachzufragen ob es Unregelmäßigkeiten gegeben hat.
Sonst hätte die neue Bank nämlich wg. dem Bankgeheimnis keinerlei Auskünfte bekommen.

Zum Bankenbereich kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Alex,
deine Frage hat mich veranlasst meinen account bei wer-weiß-was zu löschen, denn ich bin als Rentner nicht mehr auf der Höhe der Informationen.
Ich weiß nur, dass die Banken schon immer sich gegenseitig Auskunft gegeben haben und nach meinem Kenntnisstand noch niemand daran Anstoß nahm.
Gruß G.

Hallo, ich bin kein Datenschutzexperte, allerdings gehe ich fest davon aus, dass Sie mit Abschluss des neuen Vertrags im Kleingedruckten der Bankauskunft zugestimmt haben und der Vertrag erst nach einer positiven Auskunft Rechtswirkung entfaltet hätte. Normalerweise sind ohne Einverständnis lediglich Bankauskünfte erlaubt, die im Zusammenhang mit geschäftlichen Tätigkeiten stehen, z. B. über Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer. Eine Privatperson muss nach meinem Kenntnisstand und Dafürhalten ausdrücklich einwilligen. Nähe Auskünfte kann Ihnen sicher ein Experte auf dem Gebiet resp. ein Anwalt geben. Grundsätzlich ist das Verhalten der „neuen“ Bank für mich weder nachvollziehbar, noch klug, denn üblicherweise sollte das Baudarlehen nach Auslaufen der Zinsbindung mehr als üppig besichert gewesen sein. Interessant wär in diesem Zusammenhang um welche Bank es sich gehandelt hat (kein Ort, sondern der Name). Erfahrungsgemäss sollten ländliche Sparkassen und Genossenschaftsbanken hier keinerlei Probleme bereiten.

Hallo Alexander,

die Verfahrensweise ist üblich. Eine solche Bankauskunft wird in der Regel bei jeder Ablösung eingeholt. Allerdings hast Du die Bank in einem Formular wahrscheinlich ausdrücklich berechtigt diese Auskunft bei Deiner alten Bank einzuholen. Ohne Zustimmung bzw. ein entsprechendes Formular würde Dein alter Gläubiger die Infos nicht rausgeben. Einfach nochmal die Vertragsunterlagen prüfen.

Außerdem hast Du bestimmt irgendwo unterschrieben, dass Du in der Vergangenheit Deine Verbindlichkeiten einwandfrei bedient hast. Auch da nochmal das „Kleingedruckte“ prüfen. Solch ein Satz steht gerne in der Selbstauskunft. Wenn es den Passus gibt und Du hast die Schwierigkeiten „verschwiegen“, dann fühlt sich Deine neue Bank durch die Infos in der Bankauskunft über den Tisch gezogen und von Dir angelogen.

Guck Dir Deine Unterlagen einfach nochmal genau an und kümmer Dich schnell um eine Ablösung oder eine nachträgliche Prolongation, bevor Dein alter Gläubiger Streß macht.

Viele Grüße

Tanja

Guten Abend.
Ob das datenschutzmäßig in Ordnung ist oder nicht, hängt vom Kleingedruckten in Deinen Darlehensverträgen ab.
Ich vermute, Du hast den jeweiligen Kreditgebern die Erlaubnis gegeben - solche Klauseln überliest man einfach beim Vertragsabschluss.
Freundliche Grüße
Otto

Sorry, rechtliche Frage … kann ich nicht genau sagen.