das lässt isch jetzt nur sehr abstrakt behandeln, den ich vermute, Sie haben bei der neuen bank etwas unterschrieben, das diese ermächtigt, bei der alten nachzufragen - und sei es über die Schufa-auskünfte einzuholen.
Grundsätzlich darf die alte Bank anderen keine Auskunft geben, es sei denn, sie unterlägen einer gesetzlichen Verpflichtung oder haben Ihre Einwilligung.
Ich vermute aber, dass in den Formulierungen der banken ein entsprechender Passus enthalten ist. Sie können den Vorgang auch bei der entsprechenden datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde überprüfen lassen; die Aufsicht ist Ländersache, die Liste der Adressen finden Sie hier: www.bfdi.de/ unter Adressen/ Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich.
Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten der Bank wenden, auch dieser unterliegt der Schweigepflicht.
Tut mir leid, dass die Antwort etwas oberflächlich bleibt, aber ohne die entsprechenden vollständgen Dokumente kann eine Beantwortung nicht detaillierter erfolgen.
Ich habe ein Baudarlehen dessen Zinsbindung ausgelaufen ist.
Daher habe ich mit einer anderen Bank ein Darlehensvertrag neu
abgeschlossen den die neue Bank auch angenommen hat.
Die neue Bank hat sich dann bei der alten Bank den aktuellen
Darlehenstand gegen lassen und gleichzeitig nachgefragt, ob
aktuelle Zahlungsrückstände bestehen und/oder ob es in der
Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten
bei der Bedienung des Darlehens gekommen ist.
Die abzulösende Bank teilte dem neuen Darlehensgeber mit,
das aktuell keine Zahlungsrückstände bestehen, es aber in der
Vergangenheit zu wiederholten UInregelmäßigkeiten
gekommen sei.
Daraufhin hat der neue Darlehensgeber den bereits
abgeschlossenen Darlehensvertrag gekündigt.
Ist das datenschutzrechtlich zu beanstanden oder mit dem
Datenschutz vereinbar über zurückliegende Zahlungs-
schwierigkeiten zu berichten, über Jahre hinweg.