Datenschutz bei einem privaten Träger ALGII-Maßnah

Guten Tag,

nehmen wir z.B. an, jemand hat vor kurzem seine Ausbildung beendet, zur Überbrückung ALGII beantragt und wurde direkt zu einem Kompetenzcheck bei einem privaten „Träger“ vorgeladen. Deutschtest, Mathetest und noch mehr Sachen, die alle zusammen ziemlich heikles Datenmaterial über einen Menschen ergeben. Wenn da nicht mitgemacht würde, würde das ALG sofort um 30% gekürzt.

Nun fragt Herr Jemand bei dem privaten Träger nach dem Datenschutz zu den bei der Maßnahme gewonnen Daten und bekommt keine plausible mündliche noch schriftliche Erklärung. Davon weiss der private Träger nichts. Eine schriftliche Erklärung/Information, wie man sie sonst überall z.B. unter Kaufverträgen findet, gibt es nicht.

Gibt es einem Anspruch auf eine solche schriftliche Erklärung?
Beispielsweise, wie lange die Daten aufbewahrt werden dürfen, an wen die Daten weitergegeben werden dürfen?
Welche Erklärung kann von diesem Träger verlangt werden?
Ist eine solche „unbehördliche“ heikle Datenerhebung, ohne vorab vorgelegte Datenschutzinformation überhaupt rechtlich in Ordnung?

Würde mich mal allgemein sehr interessieren.
Danke. Noch ein Mensch

Deutschtest, Mathetest und noch mehr Sachen, die alle zusammen
ziemlich heikles Datenmaterial über einen Menschen ergeben.
Wenn da nicht mitgemacht würde, würde das ALG sofort um 30%
gekürzt.

Naja…ob DAS so brisant ist,daß es niemand erfahren darf,möchte ich mal bezweifeln.

Welche Erklärung kann von diesem Träger verlangt werden?

In der Regel lassen die Maßnahmeträger die Teilnehmer eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, die mehr als lachhaft ist. Zusammengefasster Inhalt: Wir dürfen alles, du darfst nichts! Und selbst wenn man einzelnen Punkten widerspricht,halten sich die meisten Träger nicht dran. Datenschutz ist also eher eine Formalität als ein Anliegen. Daher ist es besser,bei Punkten,die wirklich niemanden etwas angehen, nichts anzugeben. Die Datensammelwut einiger Maßnahmeträger würde manch einem Geheimdienstler die Freudentränen in die Augen treiben. Über die grundlegenden persönlichen Daten gibts ja nichts zu meckern,ebensowenig über den beruflichen Werdegang. Aber wozu zum Teufel wollen die z.B. -wie in „meiner“ Maßnahme- auch wissen,was die Teilnehmer für eine medizinische Vorgeschichte haben und wer ihre behandelnden Ärzte sind ? Die geht nun nur die betreffenden Teilnehmer etwas an. Angeblich brauchte man die,um im Notfall den „richtigen“ Arzt zu holen. Ja ne…is klar :-/

Hmm, Kleinvieh macht auch Mist und dabei kommt wohl doch schon ein erheblicher Datensatz zusammen.
Gab letztens auf einer kleinen Party dazu interessante Gespräche unter den Leuten.
Eine meinte da, wenn so ein Wortpaarbildungs-Test, den sie mal machen musste, nicht auch ein vekappter psychologischer Test sein könnte. Soweit will ich garnicht gehen, ist ja auch ziemlich übertrieben, aber ich habe da schon von Einigen gehört, dass sie bezüglich der „anzugebenden“ Informationen nicht über Ihre Rechte aufgeklärt wurden und es mit dem Datenschutz wahrscheinlich auch nicht sehr weit her sei. Die müssen wohl, wie Du sagst, alles preisgeben. Wozu? Die Leute mit denen ich geredet habe, haben sich ihre Jobs alle aus eigener Initiative besorgt, aber anderen sinnloserweise einen großen Datensatz vertraulicher Informationen hinterlassen. Privaten Trägern!

Ich frage mich eben, ob es nicht möglich ist, hier prinzipiell faire transparente Bedingungen für die Teilnehmer solcher Maßnahmen zu schaffen.
Und eine Information darüber, was mit den Daten passiert und wie lange diese aufbewahrt werden dürfen, halte ich für einen guten Anfang.

Gibt es hier nicht eine verbindliche rechtliche Grundlage, auf die sich Betroffene berufen könnten?
Eine Informationspflicht des Trägers?
Oder ein Recht der Betroffenen, über die Daten (nach Beendigung von ALGII) zu bestimmen?
Mir geht es bei dieser Frage einfach nur ums Prinzip, würde mich interessieren, wie weit es mit den Rechten solcher Menschen noch her ist.

Schöne Grüße
Noch ein Mensch