Datenschutz bei Kundenbetreuung

Hallo Zusammen,

ich habe mich gerade mit Freunden über folgende Frage unterhalten und wir sind zu keiner rechten Lösung gekommen: Nehmen wir an, ein Kunde will einen Vertrag über eine regelmäßige Dienstleistung o.ä. abschließen (z.B. Handyvertrag, Zeitungsabonnement, etc.).

Er gibt die notwendigen Daten inklusive Bankverbindung an. Im Hintergrund findet ein Datenbankabgleich statt und der Computer meldet, die Bankverbindung sei bereits negativ bekannt, man hätte Rücklastschriften erhalten - der potenzielle Kunde weiß aber gar nicht, was los ist und vermutet einen Mißbrauch.

Darf der Kundenbetreuer dem potenziellen Kunden den Namen der Person, die dessen Bankverbindung angegeben hat, nennen oder fällt das schon unter Datenschutz? Wenn der Name nicht genannt wird, welche Möglichkeit hätte der Kunde, gegen den Betrüger vorzugehen? Wird man von seiner Bank informiert, wenn Einzüge mit z.B. abweichenden Daten (Bankverbindung eines Kunden, Name einer fremden Person), abgelehnt werden?

Würde mich freuen, wenn einer von euch die Verwirrung auflösen kann.

Schöne Grüße und vielen Dank
Yasmin

Hallo Yasmin,

Das BDSG sagt zur Auskunft folgendes:
http://www.online-recht.de/vorges.html?BDSG#nr19

Zum Thema Korrektur sagt es als weiteres:
http://www.online-recht.de/vorges.html?BDSG#nr20

Kurzum, man muss Dir sagen, von wo die Daten stammen und sie müssen
im Falle von Inkorrektheit auch korrigieren.

Wahrscheinlich stammen aber die Angaben von der Schufa.

Gruß Mike

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