Datenschutz bei Leiharbeitnehmern im Personalwesen

Hallo,

eine Person hat kuerzlich ein Praktikum in einem grossen Unternehmen begonnen. Diese sitzt in einem Zimmer mit zwei Kolleginnen, die auch fuer die Firma arbeiten, allerdings offiziell ueber eine externe Personalfirma eingestellt sind (also externe Mitarbeiter). Nun hatte diese Person ein Streitgespraech mit den beiden Kolleginnen, da diese sich im Beisein der Person negativ ueber dessen Bewerbung(-unterlagen) geaeussert haben. Dies mag nichtig erscheinen, doch nun die Fragen: Sind solch externe Kollegen (oder Kollegen generell aus dem Fachbereich, die nicht direkte Betreuungsfunktion haben) ueberhaupt befaehigt diese Bewerbungsunterlagen einzusehen? Gibt es da eine rechtliche Basis bezueglich Datenschutz/Diskriminierung die die Person nutzen kann um den Kolleginnen ihr unprofessionelles Verhalten aufzuzeigen?

Vielen Dank

Hi!

es da eine rechtliche Basis bezueglich
Datenschutz

Ja, das Bundesdatenschutzgesetz.
Allerdings sind Leiharbeitskräfte, auch wenn sie durch Dritte bezahlt werden, Mitarbeiter, dir für den Entleiher arbeiten.

Es gibt sogar Unternehmen, die den gesamten Recruitment-Prozess an Drittfirmen abgeben…

/Diskriminierung die die Person nutzen kann um den
Kolleginnen ihr unprofessionelles Verhalten aufzuzeigen?

Ist es unprofessionell, wenn jemand auf seine Fehler aufmerksam gemacht wird?
Zum Thema Diskriminierung beiße ich mir jetzt lieber auf die Unterlippe, äh Finger.

Gruß
Guido