Datenschutz bei Spendenaktion?

Hallo w-w-w’ler,

ich habe ein Problem.
Ich sammle seit etwa einem Jahr über meine Homepage, Verteilung von Flyern und Schreiben von Bittbriefen Spenden für eine Freundin, um ihr eine Delphintherapie zu ermöglichen.
Bisher haben wir einiges an Spenden zusammengekriegt.
Nun habe ich vom Caritasverband eine Zusage über 700,- Euro bekommen. Allerdings, und jetzt kommt mein Problem, wollen die von mir eine genaue Auflistung aller bisherigen Spender, möglichst inclusive Adressen etc., der Höhe der Spende, die von diesen Personen kamen, die genauen Kosten der Delphintherapie und was dazugehört (Flug, Unterkunft, Mietwagen - in USA unerläßlich).

Höhe der Kosten: kein Problem.
Auch die Angabe der Höhe der bisher gesammelten Spenden - kein Problem.
Ich kriege allerdings Bauchschmerzen bei dem Gedanken daran, denen Kopien meiner Kontoauszüge zukommen zu lassen und die Namen und teilweise Anschriften der Spender.
Die können ja auch gern Kopien der Kontoauszüge haben. Ich würde die Namen dann schwärzen.

Meine Frage an Euch: gibt’s eine rechtliche Grundlage - Datenschutzgesetze oder sowas - auf die ich mich beziehen kann bei der Weigerung, die Namen preiszugeben?
Ich finde die Forderung vom Caritas eigentlich eine Unverschämtheit, die Frau konnte mir auch am Telefon keine Auskunft geben, warum die das eigentlich brauchen, meinte nur „das ist bei uns immer so, Anordnung von oben“.
Im schlimmsten Fall würde uns nichts anderes übrig bleiben, als zähneknirschend auf die 700,- Euro zu verzichten, was nicht leicht wäre, weil es eine enorme Summe ist und einfach noch viel Geld fehlt.

Also, habt Ihr einen Rat, was ich tun kann?

Viele Grüße,
Fabienne

Hallo Fabienne,

zunächst mal weiterhin viel Glück bei deiner SPendensammlung.

Das für dich relevante Gesetz ist das Bundesdatenschutzgesetz. Ich selbst musste mich in meinem Job auf den § 5 und folgende verpflichten. Vielleicht reicht ein Hinweis an die Caritas mit einem Querverweis auf diesen Paragrphen.

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/index…

Ausnahmen sind meines Erachtens nur bei Prüfungen durch das Finanzamt möglich.

Gruß

ALex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo alex,

zunächst mal weiterhin viel Glück bei deiner SPendensammlung.

danke… kann’s gebrauchen, auch wenn ich selbst nicht davon profitiere…

Das für dich relevante Gesetz ist das Bundesdatenschutzgesetz.
Ich selbst musste mich in meinem Job auf den § 5 und folgende
verpflichten. Vielleicht reicht ein Hinweis an die Caritas mit
einem Querverweis auf diesen Paragrphen.

hm, ich hab mir das mal angeguckt.
in § 1 steht, anwendungsbereich seien…
„(2) Nr. 3 nicht öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.“

und hier liegt mein problem, denn ist die spendenaktion nicht eine persönliche tätigkeit?

viele ratlose grüße,
fabienne