Liebe Mitglieder,
vielleicht kann das jemand von Ihnen „aus dem Ärmel“ beantworten:
ist ein Versandhaus berechtigt, die Annahme einer Bestellung an die Bedingung zu knüpfen, dass man sein Geburtsdatum preisgibt?
Besten Dank im Voraus!
K.
Liebe Mitglieder,
vielleicht kann das jemand von Ihnen „aus dem Ärmel“ beantworten:
ist ein Versandhaus berechtigt, die Annahme einer Bestellung an die Bedingung zu knüpfen, dass man sein Geburtsdatum preisgibt?
Besten Dank im Voraus!
K.
Hallo Visittheinternet,
ist ein Versandhaus berechtigt, die Annahme einer Bestellung
an die Bedingung zu knüpfen, dass man sein Geburtsdatum
preisgibt?
Personen unter 18 Jahren sind nicht voll Geschäftsfähig. Auch gibt es Artikel die nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Daher ist es für Versandhäuser schon wichtig das Geburtsdatum zu kennen.
Gruß Horst
Hi
ist ein Versandhaus berechtigt, die Annahme einer Bestellung
an die Bedingung zu knüpfen, dass man sein Geburtsdatum
preisgibt?
Grundsätzlich ja, man wird ja nicht gezwungen den Vertrag auch abzuschließen, sondern kann „zurücktreten“, wenn man mit der Bedingung nicht einverstanden ist und das Versandhaus wiederum, kann sich die Kunden aussuchen.
Dieses Versandhaus will halt nur Kunden, die das Geburtsdatum bekanntgeben, möglicherweise weil es auch Waren anbietet, die Personen unter 18 Jahren nicht erwerben dürfen.
Gruß
Edith
Hallo,
Versandhäuser liefern in der Regel ohne vorherige Bezahlung (auf Rechnung). Das setzt aber Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft des Bestellers voraus.
Diese Überprüfung über Auskunfteien funkioniert aber nur über das Geburtsdatum. Da geht es nicht nur darum, dass der Besteller volljährig ist.
Im übrigen besteht ja Vertragsfreiheit, wem die Bedingungen nicht passen, kann ja woanders bestellen.
Viele Grüße
EK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Besten Dank Ihnen allen!
K.