Datenschutz bei Versicherung

Ich habe vor 2 Jahren eine Zahnzusatzversicherung bei einer Versichrung abgeschlossen. Da der damals für mich zuständige Mitarbeiter nun nicht mehr für diese Versicherung tätig ist, wurde ich schriftlich informiert das Udo A. nicht mehr mein Ansprechparter ist da er seine Agentur geschossen hat usw. . Zwei Tage nach diesem schreiben bekomme ich erneut Post, diesmal von Udo A. der mir ein Angebot zu einer KFZ Versicherung unterbreitet. Ich dachte ich spinne denn da hat es mit dem Datenschutz wohl mal nicht geklappt, vor allem macht es mir Sorge, das dieser Herr ja auch einen Bankeinzug von mir unterschrieben bekommen hat. Unverschämt finde ich das !!!Natürlich war mein erster Weg mich an die betreffende Versicherung zu wenden, die Damen konnten mir aber nicht wirklich weiterhelfen und fanden das alles nicht so schlimm, haben mir dann erklärt das es bestimmt so ist weil er seinen Kundenstamm behalten will. Und haben mir dann noch gesagt das ich selbstverständlich gerne auf sein neues Angebot eingehen kann. Toll oder !? Also ich möchte das nicht so stehen lassen, denn gerade zurzeit wo Datenschutz so groß geschrieben wird finde ich das es nicht ungestreft bleiben sollte. Was kann ich tun ???

Danke schon mal für jede Antwort

Gruß Annika

Hallo Annika,

nun, das hat im eigentlichen Sinn nichts mit dem Datenschutz zu tun sondern wohl eher mit Datenmissbrauch der Person, welche damals bei der Versicherung gearbeitet hat und nachdem er dort nicht mehr tätig war die Daten seiner Kunden „entwendet“ hat.
Das wiederum ist ein massiver Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (§5 BDSG - Geheimhaltungspflicht der MA)
Ich empfehle hier, diesen Herrn umgehend bei der Versicherungsgesellschaft anzuzeigen, denn diese kann dann auch gezielt gegen ihn vorgehen.
Nicht gleich bei der ersten sachbearbeiterin halt machen, sondern weiterverbinden lassen!

Sollte Herr Udo A. weiterhin lästig sein, empfehle ich direkt eine Anzeige bei der nächsten Aufsichtsbehörde für Datenschutz (je nach Bundesland) anzuzeigen.

mfg.

Datenschutzbeauftragter (

Hallo Annika!

…Natürlich war mein erster Weg mich an die betreffende Versicherung zu wenden
Was kann ich tun ???

Der Weg war schon der richtige, allerdings darf man nicht im Vorzimmer oder bei einem Sachbearbeiter landen/anfragen, sondern direkt beim Datenschutzbeauftragten, den jede Versicherung haben muss.
Wende dich daher bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten der neuen und alten (!) Versicherung, denn für die neue Versicherung ist es interessant, wie seitns des Mitarbeiters mit den Daten umgegangen wird und für die alte Versicherung ist es noch viel mehr interessant, wie mit den eigentlich Ihnen „gehörenden“ Daten umgegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Meier

Es kommt darauf an, was Sie unterschrieben haben.
Sollten Sie das Dokument nicht mehr haben, so holen Sie sich eine Kopie.
Wenden Sie sich an den bestallten (dies ist richtig so geschrieben!)Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Versicherung. Zu aller letzt an die Geschäftsführung der ursprünglichen Versicherung.
Viel Glück
Thomas Klein

Natürlich gehören die Daten Ihrem Vertragspartner.
Allerdings ist von hier nicht zu erkennen, ob der Vermittler ein freier war oder ob er Angestellter der Versicherung war.
War der Vermittler ein Angestellter der Versicherung, dann ist die Mitnahme der Daten nach meinem Dafürhlaten nicht legitim. War der Vermittler ein freier Vermittler, dann erfolgte die Datenverarbeitung beim Vermittler und wurde lediglich innerhlab des Vertragsabschlusses mit der Versicherung an diese Übermittelt. Auch der Bankeinzugsermächtigung sollte normalerweise nur für die Versicherung erfolgt sein.

hallo Annika,

unterm Strich: das geht nicht.
zwar können bestimmte „Eckdaten“ wie Adresse, Name und ein „Gruppenkriterium“ (wie Zahnzusatzversicherung) unter dem Stichwort „Listenprivileg“ weitergegeben werden (sofern der Verbraucher nicht widerspricht), aber hier hat offensichtlich der Mitarbeiter Datensätze seines bisherigen Arbeitgebers „mitgenommen“.

Du kannst:

  • den Datenschutzbeauftragten der Versicherung einschalten und ihn um eine Stellungnahme bitten;
  • generell eine Auskunftsbegehren nach § 34 BDSG gegen die versicherung und diesen Herrn richten mit der Bitte um Auskunft, welche Daten, sie von dir gespeichert haben und aus welcher Herkunft (du muss dafür allerdings angeben, in welchem Verhältnis du zu ihnen stehst, zB Kunden-/oder Versicherungsnummer)
  • du kannst auch die zuständige datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde einschalten, eine Liste nach Bundesland findest du unter www.bfdi.de

wäre nett, wenn du mich über den Ausgang informierst

LG
rudi

Guten Morgen,

freie Versicherungsmakler betreuen Kunden verschiedener Versicherungen. Es kann also sein, dass U.A. diese Zahnzusatzversicherungsgesellschaft nicht mehr vertritt, wohl aber andere Versicherungen, u.a. eine KFz-Versicherung. Insofern ist das Angebot durchaus in Ordnung. Fragen Sie doch U.A. nach den Zusammenhängen - was hat er Ihnen denn gesagt? mvr-datenschutz.de

Wenn der gute Mann eine Agentur der Gesellschaft hatte, ist er sehr wahrscheinlich Handelsvertreter der Gesellschaft gewesen. Im Verhältniss zur Gesellschaft greift dann das Handelsvertreterrecht. Es kommt hier häufig zu Streitereien wem Kundendaten, zumindest neugeworbener Kunden, gehören. Meistens sind diese Verträge so gestaltet, dass diese der Gesellschaft gehören. Somit können/dürfen keine umfangreichen Daten mitgenommen werden. Ausnahme: Daten die anhand von Gedächtnisprotokollen rekonstruiert werden können, dass können meistens nur die Anschrift sein. Diese kann ja auch im Telefonbuch stehen. Er hat nur den Vorteil, dass man Ihn kennt.
Gegen Wettbewersrecht hat er auch nicht verstossen, solange es bei Briefen bleibt.
Datenschutzrechtlich - wird leider noch sehr häufig stiefmütterlich behandelt und ist ein sehr wichtiges Thema - kommt es jetzt darauf an, die Datenschutzbeauftragten mögen mich korrigieren, was er alles weiss, Bankdaten wären sicherlich nicht so schön. Ein allgemeines Werbeschreiben zur Kfz-Versicherung würd ich jetzt nicht als missbräuchlich ansehen. Jetzt kommt es halt darauf an mit wem Sie Ihre Angelegenheiten regeln möchten. Hätte der gute Mann vielleicht etwas genauer erklären können in seinem Brief. Datenmißbrauch kann hier, das ist wie alles meine persönliche Meinung, nicht vorliegen, da schützenswerte Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben wurden. Solange dieses anhand von im Kopf gespeicherten Daten geschiet. Wenn dies nicht gewünscht wird erstmal mitteilen, dass keine Werbung mehr gewünscht wird.
Alles Gute.

Hallo Annika,

sorry, bin frisch aus dem Urlaub zurück, daher erst jetzt meine Antwort.

Dein Versicherungs-Ansprechpartner hätte die Daten seiner Geschäftskontakte nicht mitnehmen dürfen - erstaunlich, dass die Versicherung selbst das so locker sieht, dass er ihnen mit internen Daten Kunden abwirbt, aber nun gut.

Bitte Udo A. um Löschung deiner Daten, und du dürftest nie wieder von ihm hören.

Schönen Gruß!

sun

hallo Annika,
wede die in diesem Fall direkt an die für die Versicherung zuständige Aufsichsbehörde für den Datenschutz.
Gruß Rolf

Hallo Annika,

zuerst einmal möchte ich mich für meine verspätete Antwort entschuldigen.

Zu dem von Dir vorgetragenen Fall kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Schau einmal in die „alte“ Police bezüglich der Datenschutzbestimmungen. Entscheidend ist natürlich, in welcher Form der ehemalige Mitarbeiter für die Versicherung tätig war. Gerade bei Versicherungen gibt es verschiedene Konstellationen.

viele Grüße

Thomas

Das ein Versicherungsvertreter bei einem Wechsel der Versicherung seinen Kundenstamm „mitnimmt“ ist nicht ungewöhnlich und meist auch irgendwo im Kleingedruckten geregelt.

So lange Sie bei einer Versicherung einen Vertrag haben, besteht für das Unternehmen ein berechtigtes Interesse Ihre (bestimmte) Daten vorrätig zu haben. Auch Ihr ehemaliger Agent hat die Daten zum Zwecke der ANgebotserstellung.

Ich glaube, solange eine Versicherung besteht, können Sie nicht auf die Löschung Ihrer Daten bestehen.

Was den Vertreter angeht: Wenn alle sonstigen geschäftlichen Verpflichtungen erloschen sind, können Sie Ihn bitten Ihre Kontaktdaten zu löschen, wenn kein Interesse an weiteren Angeboten besteht.

(Das ist keine Rechtsberatung und unverbindlich)

wenn nicht geklärt - Unterlassung und aufforderung der Löschung Ihrer Daten nach BDSG an Hr. Udo senden