Datenschutz bei Zeiterfassung

Hallo Ihr,
ich möchte gerne wissen, inwieweit der Datenschutz auch bei der Zeiterfassung „gilt“. Ist es zulässig, dass sämtliche erfasste Zeiten inklusive detaillierter Tätigkeitsbeschreibung von JEDEM Mitarbeiter der Firma gelesen werden können (inklusive erfasster Krankheitstage, Arztbesuche etc.)?
Schonmal vielen lieben Dank für Eure Antworten!

Hallo Ihr,

Nabend :smile:

ich möchte gerne wissen, inwieweit der Datenschutz auch bei
der Zeiterfassung „gilt“. Ist es zulässig, dass sämtliche
erfasste Zeiten inklusive detaillierter Tätigkeitsbeschreibung
von JEDEM Mitarbeiter der Firma gelesen werden können
(inklusive erfasster Krankheitstage, Arztbesuche etc.)?

wenn ich soetwas lese kräuseln sich mir sämtliche Nackenhaare…
…da frage ich mich natürlich, ist der BR in einem solchen Fall beteiligt worden (oder warum wird er nicht shcnellstens gegründet) und der betriebliche Datenschutzbeauftragte (wenn die Firma mehr als 10 Menschen beschäftigt)?..

Natürlich darf das NICHT sein… erfasste Daten unterliegen der sogenannten Zweckbindung… im betrieblichen Fall der Zeiterfassung also z. B. zur Erstellung der Stunden-/Gehaltsabrechnung u. ä.
Alles nachzulesen im Bundesdatenschutzgesetz …quer durch viele §§, daher nicht explecit einen rauspicke, der zutrifft…

Schonmal vielen lieben Dank für Eure Antworten!

kopfschüttelnde Grüße, falls solche fiktiven Fälle irgendwann mal Realität werden sollten…
MG

Von JEDEM? Auf gar keinen Fall!
Zeiterfassungsdaten sind personenbezogene (bzw. personenbeziehbaren) Daten, und unterliegen dem Datenschutz. Krankentage und Arztbesuche sind sogar besondere Arten pers.bez. Daten und müssen noch strenger geschützt werden. Jegliche personenbezogene Daten können und dürfen nur für den vorgesehenen Zweck (z. B. Abrechnung) erhoben und genutzt werden. Nach der Erfüllung dessen sind sie zu löschen bzw. zu sperren, mit Ausnahme der Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen!

mfg

kopfschüttelnde Grüße, falls solche fiktiven Fälle irgendwann
mal Realität werden sollten…

MG

Ich danke Dir für Deine Antwort - so hätte ich das nämlich auch gesehen! Zum Glück ist es nur ein fiktiver Fall, denn wäre er real, hätte ich ihn leider nicht einstellen dürfen :wink:

LG

Moin,

dazu habe ich eine ergänzende Frage:

ist es rechtens, dass ein Geschäftsführer die Auswertung der Gleitzeitbögen in Bezug auf Mehrarbeitsstundenaufbau und genommene Gleittage jedes Einzelnen von der Personalabteilung anfordert ?

Der BR wurde vermutlich nicht involviert?

Danke und beste Grüße
Aquilegia A.

Guten Morgen,

ja, der GF darf das. Er bezahlt die MA schließlich. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße würde er das natürlich delegieren, z. B. an „seine“ Abteilungsleiter.

mfg